Wettkampfarten und Regeln
Ju-Jutsu - die Wettkampfsysteme
Neben der hauptsächlich auf Zweckmäßigkeit beruhenden reinen Selbstverteidigung wird Ju-Jutsu auch in verschiedenen Wettkampfformen ausgeübt.
Fighting-System
Im "Fighting-System" kämpfen zwei Kontrahenten in ihrer gemeinsamen Gewichtsklasse, ausgestattet mit Hand-, Fuß- und Tiefschutz, gegeneinander. Dabei dürfen im Leichtkontakt Schläge, Tritte und Stöße sowie Hebel-, Wurf-, und Würgetechniken angewendet werden. Der Ju-Jutsu-Sportler muss in relativ kurzer Zeit (1 x 3 Minuten) seinen Gegner nach Punkten oder mit Full Ippon (ein Ippon im Atemi-, ein Ippon im Wurf-, und ein Ippon im Bodenbereich) zu besiegen. Dabei kann viel realitätsnäher gekämpft werden als in anderen Budo-Sportarten.
Das Regelwerk schließt jedoch ernsthafte Verletzungen des Gegners weitgehend aus. Über die Einhaltung der Wettkampfregeln wachen bei jedem Kampf drei Matten-Kampfrichter.
Die Wettkämpfe werden unterteilt in Kämpfe für Herren, Damen und Jugendliche sowie in verschiedene Gewichts- und Altersklassen (männlich/weiblich).
Die Wettkämpfer qualifizieren sich zuerst auf der Landesebene, dann auf der Gruppenebene und anschließend auf der Deutschen Meisterschaft. Besonders erfolgreiche Kämpfer erreichen die Europameisterschaften und ggf. auch die Weltmeisterschaften. 1998 fanden die Weltmeisterschaften in Deutschland (Berlin) statt. Wettkampferfahrung trägt wesentlich zur Verbesserung des persönlichen Selbstverteidigungsprofils bei.
Duo-System
Demonstrationswettkampf, bei dem immer zwei Paare gegen einander antreten. Die beiden Paare trainieren technisch hochwertige Abwehrkombinationen gegen vorgegebene Angriffe, die dann im Vergleichskampf mit anderen Paaren zur Ermittlung des Siegerteams führen. Auch hier werden Meisterschaften auf Landes-, Gruppen-, Bundes-, Europa- und Weltebene durchgeführt. Es gibt durch das Regelwerk festgelegte Angriffe, deren Verteidigung durch das Team frei gewählt werden kann. In einem Wettkampf werden davon Techniken nach dem Zufallsprinzip vom Hauptkampfrichter abgefragt und von einer Jury mit Punkten auf Schnelligkeit, Ausdruck, Effektivität und Sauberkeit bewertet. Den Sieg erlangt das Team mit der höheren Bewertungssumme am Ende des Vergleichs.
Formenwettkampf
Im Formenwettkampf zeigen die Sportlerinnen und Sportler selbst gestaltete Ju-Jutsu Shows, die möglichst publikumswirksam sein sollen. Dabei kommen Musik, Kostüme und Spezialeffekte zur Anwendung.
Ne-Waza
Der Bodenkampf Ne-Waza startet in der Regel im Stand und wird meistens nach einem sog. "Takedown" am Boden fortgesetzt und beendet. Es gibt zwei Möglichkeiten den Kampf zu gewinnen. Man erhält für bestimmte Positionen oder Aktionen, die vorteilhaft sind oder den Kampfverlauf zu eigenen Gunsten ändern, Punkte, - oder durch Aufgabe des Gegners.
Regelwerke
Die jeweils aktuelle Fassung der Regelwerke findet sich online beim DJJV unter
https://www.djjv.de/servicedownloads/download/leistungssport/regelwerk/
Wettkampf - Kampfrichter
Wettkampf - Kader
Wettkampf - Anmeldung
Berliner Einzelmeisterschaft 2023
Einzelheiten zur Berliner Einzelmeisterschaft - im Ju-Jutsu Fighting
DOWNLOAD
- der Ausschreibung des Berliner Ju-Jutsu Verband e.V. (zur Information)
- der Einverständniserklärung, die zur Veranstaltung zusammen mit dem DJJV-Pass vorliegen muss, ansonsten kein Startrecht!
- der Alters- und Gewichtsklasseneinteilung in den Disziplinen Duo, Fighting und Brazilian Jiu-Jitsu 2020 (zur Information)
- dem Meldebogen bzw. Starterliste, unbedingt als Anmeldung erforderlich, - Vereinsweise, und nur schriftlich bis zum 18.06.2022
Verein - Meldebogen / Starterliste 2023
Präsidium und Vorstand des Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.
Präsidium |
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Präsident Ernst Graf von Schwerin praesident@ ju-jutsu-berlin.de |
Vizepräsident Finanzen Thorsten Lehmann vp-finanzen@ ju-jutsu-berlin.de |
Vizepräsident Lehrwesen Bernd Herzhauser vp-lehrwesen@ju-jutsu-berlin.de |
Festnetz +49 30 7423 667
Fax +49 180 5060 3444 7888
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+49 178 168 |
+49 177 249 8270 |
Vorstand |
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Referent Wettkampf Uwe Steinmetz wettkampf@ ju-jutsu-berlin.de |
Referent Prüfung Ernst Graf von Schwerin pruefung@ ju-jutsu-berlin.de |
Referent Kampfrichter kampfrichter@ju-jutsu-berlin.de |
+49 173 232 3599 | +49 172 598 8420 | +49 |
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Referent Jugend Benjamin Lenz jugend@ ju-jutsu-berlin.de |
Referentin Frauen Susanne Bremer frauen@ ju-jutsu-berlin.de |
Referent artverwandte Stile René Grasse artverwandtestile@ ju-jutsu-berlin.de |
+49 .... .... .... |
+49 152 2165 5047 |
+49 163 665 6449 |
Referent Integration Rashid Tairov integration@ ju-jutsu-berlin.de |
Referent Senioren Klaus Lessing senioren@ ju-jutsu-berlin.de |
Referent Presse
Wolfgang Kaiser presse@ ju-jutsu-berlin.de |
+49 |
+49 172 306 8213 |
+49 152 3398 1111 |
Ehrenpräsidenten |
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Ehrenpräsident Hans-Artur Waldow ep-waldow@ju-jutsu-berlin.de |
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Ehrenpräsident + Dieter Rast + 26.10.2016 |
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Verbandssatzung
Satzung vom 05.12.1991, geändert am 28. Januar 1998 nach MGV-Beschluß, geändert nach der außerordentlichen MGV am 03.09.99, geändert nach der außerordentlichen MGV am 29.10.03, geändert am 15.02.2007 nach MGV-Beschluß, geändert am 14.02.2008 nach MGV- Beschluß; geändert am 16.02.2008 nach MGV-Beschluß;
16.02.2012 geändert nach MGV- Beschluß, 24.10.2019 geändert nach MGV-Beschluss
Satzung des Berliner Ju-Jutsu Verbandes e.V. (BlnJJV e.V.)
(1) Der Verband führt den Namen "Berliner Ju-Jutsu-Verband e.V.", abgekürzt "BlnJJV e.V." Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen.
(2) Der BlnJJV e.V. hat seinen Sitz in Berlin.
§2 Verbandszweck
(1) Verbandszweck ist die Pflege und Förderung des Ju-Jutsu-Sports und des Sports der artverwandten Stilrichtungen auf Länderebene im Bereich des Landes Berlin.
(2) Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind die Vermittlung von Selbstverteidigungstechniken und die Durchführung eines geordneten Sport- und Wettkampfbetriebes unter den Mitgliedern und im Zusammenwirken mit befreundeten und übergeordneten Verbänden, ferner die Schaffung eines landeseinheitlichen Lehr- und Prüfungswesens im Hinblick auf ein bundeseinheitliches Lehr- und Prüfungswesen.
(3) Der besondere Zweck liegt vor allem darin, dass die Ju-Jutsu-Vereine mit ihren angeschlossenen artverwandten Stilrichtungen sowie artverwandte Stilrichtungen betreibende Vereine im Bereich des Landes Berlin zusammengeschlossen werden und dadurch die Pflege und Förderung von Selbstverteidigung durch Ju-Jutsu und artverwandter Stilrichtungen im Sinne des Amateurgedankens ermöglicht wird.
(4) Der BlnJJV e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der BlnJJV e.V. ist selbstlos tätig.
(5) Der BlnJJV e.V. ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Der BlnJJV e.V. wirkt gemeinsam mit seinen Vereinen gegen Fremdenfeindlichkeit, politischen Extremismus, jede Form von Gewalt und Gewaltverherrlichung.
(6) Die Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden.
Die Entscheidung über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung trifft der Präsident/die Präsidentin oder der Vizepräsident/die Vizepräsidentin Finanzen. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbands.
(2) Die Mitglieder des BlnJJV e.V. verpflichten sich zur Beachtung der Satzung und der darauf beruhenden Ordnungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlungen. Im übrigen regeln sie innerhalb ihres Organisationsbereiches ihre Angelegenheiten selbständig.
(3) Die Mitgliedschaft im BlnJJV e.V. ist schriftlich zu beantragen; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Widerspruch gegen die Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung.
(4) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben. Davon bleiben die bis zum Ende der Mitgliedschaft entstandenen Ansprüche des BlnJJV e.V. auf Ausgleich von Beitragsrückständen, auf Ersatz etwaigen, in zurechenbarer Weise verursachten Schadens und auf Bezahlung noch bestehender Materialbezugsforderungen unberührt.
(5) Ein Austritt ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres zulässig und rechtsgültig, wenn die Austrittserklärung mindestens drei Monate vorher schriftlich der Geschäftsstelle zugegangen ist.
(6) Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes kann ein Mitglied durch Beschluß der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Ein solcher Antrag auf Ausschluß eines Mitgliedes muß an den Vorstand gestellt werden. Dem Mitglied ist Gelegenheit zur Rechtfertigung vor der Mitgliederversammlung zu geben. Der Vorstand kann die Rechte des Mitgliedes, mit Ausnahme der Teilnahme der Angehörigen des Mitgliedes, an sportlichen Veranstaltungen des BlnJJV e.V. bis zur nächsten Mitgliederversammlung ruhen lassen. Zum Ausschluß ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer bei geheimer Abstimmung erforderlich. Im Falle eines Ausschlusses endet die Beitragspflicht des Ausgeschlossenen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Ausschluß wirksam wird.
(7) Ein ausgeschiedenes Mitglied hat kein Anrecht auf das Vermögen oder Teile des BlnJJV e.V.
(2) Die Mitgliederversammlung kann verdienstvolle Förderer des Ju-Jutsu-Sports und der artverwandten Stilrichtungen zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernennen.
(2) Der Jahresbeitrag ist zum 15. Februar des laufenden Kalenderjahres fällig.
(3) Die Stärkemeldung ist auf Vordrucken des DJJV e.V. abzugeben. Stichtag und Abgabetermin sind der 15. Januar des laufenden Kalenderjahres.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) das Präsidium
(2) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
b) Feststellung der Stimmberechtigung
c) Wahl eines Versammlungsleiters und einer Wahlkommission für Neuwahlen
d) Ehrungen
e) Genehmigung der Niederschrift der letzten Versammlung
f) Beschlußfassung über die Tagesordnung
g) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
h) Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer
i) Entlastung der Mitglieder des Vorstandes auf Vorschlag, wobei die Entlastung auf Antrag einzeln zu erfolgen hat
j) Neuwahlen des Vorstandes nach Ablauf der Amtszeit
k) Neuwahl der Kassenprüfer
l) Festsetzung der Beiträge
m) Genehmigung der Haushaltsvorschläge
n) Satzungsänderungen
o) Anträge
p) Festlegung des nächsten Versammlungstermins
(4) Wird eine Beschlußfassung über Angelegenheiten nach Abs. 2 außerhalb einer Jahreshauptversammlung erforderlich, so hat der 1. Vorsitzende diese Punkte mit einem besonderen Hinweis auf die nächste Tagesordnung einer neuen Mitgliederversammlung zu setzen.
(5) In den Fällen von Abs. 4 muß eine außerordentliche Mitgliederversammlung spätestens innerhalb eines Monats einberufen werden, wenn wenigstens 1/3 der Mitglieder einen dahingehenden Antrag unter Angabe des Grundes stellen.
Die endgültige Tagesordnung mit Beschlußvorlagen muß dann spätestens 4 Wochen vor der Versammlung den Mitgliedern übersandt werden. Über nicht auf der Tagesordnung stehende Angelegenheiten kann nicht Beschluß gefasst werden. Eine Ausnahme hiervon bilden Anträge, die erst während der Versammlung gestellt werden, wenn deren Behandlung unaufschiebbar ist (Dringlichkeitsantrag) und von wenigstens ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder befürwortet werden.
b) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird - auf Antrag des Vorstandes oder - schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 aller Mitglieder einberufen. Die Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt in der gleichen Weise wie zu den ordentlichen Versammlungen.
(3) Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern der Ju-Jutsu-Vereine und der artverwandten Stilrichtungen sowie artverwandte Stilrichtungen betreibenden Vereine sowie den Mitgliedern des Vorstandes.
Jeder Vertreter eines Mitgliedes und jedes Vorstandsmitglied haben eine Stimme. Mitglieder mit mehr als 50 gemeldeten Ju-Jutsuka und Sportler artverwandter Stilrichtungen haben zwei Stimmen. Bei einer gemeldeten Mitgliederstärke ab 100 kommen den Mitgliedern drei Stimmen, bei einer gemeldeten Mitgliederstärke ab 200 vier Stimmen zu. Bei Wahlen entfällt das Stimmrecht des Vorstandes.
(4) Die Vertreter der Mitglieder sollten von ihren Ju-Jutsuka und Mitglieder artverwandter Stilrichtungen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gewählt werden.
(5) Die Ausübung des Stimmrechts ist daran gebunden, dass das an sich stimm- und/oder redeberechtigte Mitglied sich mit seinen Beiträgen nicht im Rückstand befindet, es sei denn, dass vom Vorstand Stundung gewährt ist. Ferner muß das Mitglied schriftlich der Versammlung seine stimm- und/oder redeberechtigten Vertreter bekanntgegeben haben.
(6) Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei der Stimmenauszählung bleiben ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen unberücksichtigt.
(7) Über einen Punkt kann im Laufe einer Versammlung nur einmal abgestimmt werden, es sei denn, dass bei einer Abstimmung ein Formfehler unterlaufen ist. Gegen Formfehler muß noch während derselben Versammlung Einspruch erhoben werden. Dieser Einspruch kann nach der Versammlung nur noch bis zur nächsten Versammlung schriftlich per Einschreiben nachgeholt werden. Geschieht dies nicht,
sind die Beschlüsse rechtswirksam.
(8) Über alle Versammlungen ist eine Niederschrift zu führen. Diese wird vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet. Die Niederschrift ist den Mitgliedern innerhalb von sechs Wochen nach der Versammlung zu übersenden.
(9) Jede nach der Satzung erforderliche Wahl hat einzeln und schriftlich zu erfolgen. Liegt für eine Wahl nur ein Vorschlag vor, kann eine offene Abstimmung erfolgen.
Zu ihrer Durchführung ist eine Wahlkommission zu bilden, die aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern besteht. Die Bildung der Wahlkommission obliegt der Versammlung, in der eine Wahl stattfindet. Gewählt werden kann nur, wer anwesend ist oder vorher seine Zustimmung zur Übernahme des Amtes schriftlich erteilt hat. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Ergibt der erste Wahlgang keine solche Mehrheit, so werden zur engeren Wahl die beiden Kandidaten gestellt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Ergibt die engere Wahl auch bei einer Wiederholung Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Versammlungsleiter zu ziehen hat.
(10) Über jede Wahl und deren Ergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Wahlkommission zu unterschreiben ist. Das Wahlergebnis ist vom Vorstand allen Institutionen bekanntzugeben.
(11) Versammlungen und Sitzungen des Vorstandes, Ausschüssen und sonstigen Gremien werden unter Beachtung einer Ladefrist von drei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen; über ihr Ergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen.
- der Präsident/die Präsidentin
- der Vizepräsident/die Vizepräsidentin Finanzen
- der Vizepräsident/die Vizepräsidentin Lehrwesen
(2) Vertreter des Präsidenten/der Präsidentin ist der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin Finanzen.
(3) Das Präsidium ist für Entscheidungen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftsführung zuständig, soweit durch Satzung nichts anderes bestimmt ist. Außerdem überwacht das Präsidium die Tätigkeit der Verwaltung.
(4) Das Präsidium wird bei Bedarf durch den Präsidenten/die Präsidentin, im Verhinderungsfall durch die Vizepräsidenten/die Vizepräsidentinnen eingeladen. Es ist beschlußfähig, wenn wenigstens zwei Präsidiumsmitglieder anwesend sind. Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand.
- der Landeswettkampfreferent/die Landeswettkampfreferentin
- der Landesprüfungsreferent/die Landesprüfungsreferentin
- der Landeskampfrichterreferent/die Landeskampfrichterreferentin
- der Landesjugendreferent/die Landesjugendreferentin
- der Landespressereferent/die Landespressereferentinreferentin
- der Landesfrauenreferent/die Landesfrauenreferentin
- der Landesreferent/die Landesreferentin für Integration
- der Referent/die Referentin für artverwandte Stilrichtungen
- der/die Polizeibeauftragte wird vom Vorstand als Mitglied mit Sitz und Stimme berufen. Er/Sie muß Polizeibeamter/ Polizeibeamtin sein.
- der/die Beauftragte für den Allkampf wird vom Vorstand als Mitglied mit Sitz und Stimme berufen. Er/Sie muss Mitglied eines dem Verband angeschlossenen Vereins sein.
(3) Der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin wird vom Präsidium eingesetzt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Vertreter berufen.
(4) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen; mindestens aber zweimal im Jahr.
(5) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre. Neuwahlen sind alle vier Jahre.
(2) Die Kassenprüfer/Kassenprüferinnen haben das Recht und die Pflicht, auch innerhalb des Geschäftsjahres, die Kassenunterlagen, Belege und Bestände einzusehen und sich von deren ordnungsgemäßen Führung und der Führung des Inventarverzeichnisses zu überzeugen.
(3) Beanstandungen innerhalb des Geschäftsjahres sind sofort dem Vorstand und, sofern sie wesentlich sind, der nächsten Versammlung zu unterbreiten.
(2) Der Vorstand kann Ordnungen bis zur nächsten Mitgliederversammlung vorläufig in Kraft setzen. Auch für diese Ordnungen gilt Abs. 1 Satz 2 dieses Paragraphen entsprechend.
(2) Der Rechtsausschuß besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, zwei Beisitzern/Beisitzerinnen und zwei stellvertretenden Beisitzern/Beisitzerinnen. Mitglieder des Vorstandes dürfen dem Rechtsausschuß nicht angehören.
(3) Zur Anrufung des Rechtsausschusses sind berechtigt:
- jedes Mitglied des BlnJJV e.V.
- der Vorstand des BlnJJV e.V.
- die Vorstandsmitglieder des BlnJJV e.V.
(4) Der Rechtsausschuß kann im Rahmen seiner Zuständigkeit folgende Ahndungen aussprechen:
- Verwarnung
- Lehrgangsbeschränkung
- Lehrtätigkeitsbeschränkung
- Startverbot
- Hausverbot
- Veranstaltungssperre
- Amtsausübungssperre
- Amtsenthebung
- Ordnungsgelder bis 500,00 €
- Ruheverfügung von Mitgliedschaftsrechten
- Ausschluß
(2) Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 3/4 der stimmberechtigten erschienenen Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an den Landessportbund Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
Berlin, den 24. Oktober 2019
Finanz- und Gebührenordnung
Landesfachverband für Ju-Jutsu - Jiu-Jitsu - Brazilian Jiu-Jitsu - Hanbo
Datenschutzordnung
Datenschutzordnung des Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.
Ab dem 25.Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutzgrundverordnung - DSGVO.
Aus diesem Grund musste sich auch der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. (BlnJJV) eine Datenschutzordnung geben.
Der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. benötigt für die Erledigung der Verbandsaufgaben und des Sportbetriebes sowie der Darstellung des Verbandes persönliche Daten der Mitglieder und deren Mitglieder. Der Personenkreis, der mit den personenbezogenen Daten arbeitet, wird so klein als möglich gehalten und ist/wird gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf den sorgsamen Umgang mit diesen Daten verpflichtet. Der Datenschutz und die technische Datensicherheit zu gewährleisten ist oberstes Ziel, jedoch können widerrechtliche Eingriffe durch Dritte nicht ausgeschlossen werden.
§1 Mit dem Beitritt eines Mitglieds in einer seiner angeschlossenen Vereine nimmt der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. dessen persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Familienstand, ggf. gesetzliche/r Vertreter, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Bankverbindung, Status als Mitglied einer Familie gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung und das Eintrittsdatum im Verein) auf. Eine eingetragene Lebensgemeinschaft kommt einer Familie gleich.
Diese Daten werden zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben des Verbandes elektronisch gespeichert. Die Nutzung von Clouds findet nicht statt.
§2 Die Daten der Mitglieder werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet, verwaltet und gespeichert. Sie unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine Datenverwendung ist dann zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlauben, erfordern oder wenn die betroffenen Personen Ihre Einwilligung gegeben haben.
§3 Soweit es für den Sportbetrieb erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an die Dachverbände: Deutscher Ju-Jutsu Verband e. V. und Landessportbund Berlin, deren Mitglied der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. ist übermittelt. Es werden übermittelt:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Anschrift
- Telefonnummer
- Verein
- Eintrittsdatum / Austrittsdatum
- Graduierung mit Prüfungsdatum
- besondere Aufgaben / Funktion im Verein z.B. Vorstand
Im Rahmen von Sportveranstaltungen meldet der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. weiterhin für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes erforderliche Daten an den Veranstalter:
- Name und Vorname
- Jahrgang
- Geschlecht
- Verein
- Wettkampfgewicht
- Graduierung
Des Weiteren erfasst und veröffentlicht der Berliner Ju-Jutsu Verband e. V. Ergebnisse und besondere Ereignisse soweit diese für die Außendarstellung oder für interne Angelegenheiten von Bedeutung sind.
§4 Die Datenschutzerklärung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden, soweit dies mit der Mitgliedschaft im Verband und den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist.
§5 Start- und Teilnehmerlisten, Wettkampf- und Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Mitglieder, Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre werden erfasst, gespeichert und veröffentlicht. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vorname, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein und - soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang.
§6 Im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb sowie sonstigen Veranstaltungen veröffentlicht der Verband personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung /Übermittlung und der Verband/ Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.
§7 Mitgliederlisten werden nur Vorstandsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern, die im Verband eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, zugänglich gemacht.
§8 Trainer können Telefonlisten der Sportler bzw. deren gesetzlicher Vertreter, die in ihren Gruppen trainieren, in Papierform erhalten.
§9 Nach dem BDSG sind/werden Vorstandsmitglieder, sonstigen Mitglieder, die im Verband eine besondere Funktion ausüben und Trainer, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordern, verpflichtet.
§10 Durch ihre Mitgliedschaft und der damit verbundenen Anerkennung der Satzung und Ordnungen des Verbands stimmen die Mitglieder der Datennutzung im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Verbands sowie der Veröffentlichung von Bild-, Video und/oder Tondokumenten in Print- sowie Tele- und elektronischen Medien zu, die über das Sportgeschehen, Wettkämpfe und Veranstaltungen, berichten. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verband nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf oder eine Beteiligung am Datenhandel findet nicht statt.
§11 Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten des ausgetretenen Mitglieds nach Ablauf von 2 Jahren, zum Jahresende (31.12.), gelöscht, es sei denn, es bestehen verbandsrechtliche oder steuerrechtliche Verpflichtungen, welche den BlnJJV zu einer längeren Aufbewahrung verpflichten. Über die Beendigung der Mitgliedschaft werden die o.g. Verbände informiert, damit diese Sorge tragen, entsprechend Ihrer Datenschutzordnung, die Löschung der personenbezogenen Daten vorzunehmen. Dies gilt nicht für Teilnahme- oder Ergebnislisten beim Verein und Sportverbänden.
§12 Die Teilnahme am Wettkampf- und Sportbetrieb ist nur bei der Anerkennung der Datenschutzordnung und Einwilligung in die Nutzung der personenbezogenen Daten möglich.
§13 Jedes Mitglied hat im Rahmen des BDSG das Recht auf Auskunft über die, zu seinem Verein bzw. seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern der Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
§14 Einwilligung
- Wird keine Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung beim Eintritt erteilt, so ist eine Vereins-/ Verbandsmitgliedschaft nicht möglich.
- Wird bei bestehender Mitgliedschaft eine Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nicht bis zum 25.05 2018 erteilt oder die Einwilligung später widerrufen, so ist ab diesem Zeitpunkt keine weitere Teilnahme am Sportgeschehen möglich.
§15 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde am 25.05.2018 vom Vorstand beschlossen und gilt ab sofort.
Sie wurde am 05.09.2019 an die neue Verbandsführung angepasst und durch den Vorstand vorläufig in Kraft gesetzt.
Der Vorstand des Berliner Ju-Jutsu Verbandes e. V.
Impressum
Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.
im Landessportbund Berlin
im Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V.
Eingetragener Verein (e.V.)
PLZ 12357
Amtsgericht Charlottenburg, VR 13266 B
Steuer-Nr.:
FA für Körperschaften I, 27/610/50825
Thorsten Lehmann, Vizepräsident Finanzen
- Geschäftsstelle -
c/o Ernst Graf von Schwerin
Tauernallee 76
12107 Berlin
Telefon:
+49 172 598 8420
+49 30 7423 667
E-Mail:
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Internet:
www.ju-jutsu-berlin.de
Bankverbindung:
IBAN: DE56 1007 0848 0246 2109 00
BIC: DEUTDEDB110
Pressereferent / Webmaster:
Wolfgang Kaiser
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Formulare
Navigation in den Formularen mit den Tasten - TAB - und - shift TAB -
Ju-Jutsu Passantrag DJJV: Antrag für Pass - neu - ändern
Vorlage Ausschreibung Lehrgang: Vorlage Veranstaltungen
Historie des Berliner Ju-Jutsu Verbandes
Damals zählte Berlin zu den erfolgreichsten Landesverbänden im Deutschen Ju-Jutsu Verband.
Im November 1994 konnten bei den ersten Weltmeisterschaften in Bologna (Italien) vier Berliner mit der Bundesauswahl erfolgreich einen 3. Platz in der Mannschaftwertung belegen.
Joachim Göhrmann wurde 1996 Deutscher Meister und belegte als bester deutscher männlicher Teilnehmer bei der Weltmeisterschaft 1996 in Paris den zweiten Platz.
Im Jahr 1997 wurde Joachim Europameister und setzte seine Erfolge im folgenden Jahr fort. Er wurde 1998 Weltmeister im Ju-Jutsu-Fighting.
Alle drei kamen erfolgreich wieder: - Das Damen-Duo Nadin Altmüller und Stephanie Satory holte den Vizeweltmeister-Titel und in der Gewichtsklasse bis 94 kg der Herren im Fighting konnte Uwe Steinmetz die Bronzemedaille erkämpfen.
Im Jahr 2003 gelang es Stephanie und Nadin dann die Europameisterschaft zu gewinnen und im darauf folgenden Jahr wurde Uwe Weltmeister in seiner Gewichtsklasse.
Aber auch in diversen Anti-Gewalt-Projekten und Selbstbehauptungskursen an Berliner Schulen haben sich das Ju-Jutsu und der Berliner Verband bereits einen Namen gemacht und jungen Menschen aggressionslose Wege und Lösungen für Konflikte aufgezeigt und so Selbstvertrauen verschafft.
Termine des BlnJJV und des DJJV
Referat - Senioren
Brandes-Kata für Ü 60 ( 70 , 80 , 90 )
SV-Techniken für Senioren in softer Darbietung.
von Anki und Peter Brandes vom Budokan Berlin-Spandau
Ratschlag vom Orthopäten
Wer nicht sicher gehen kann
sollte - geschickt fallen können
Referat - Kinder
Kinder Selbstbehauptung - Verhaltenstraining -
Immer wieder ist in den Medien zu hören und zu lesen, dass insbesondere die Kleinsten in der Gesellschaft - unsere Kinder - Opfer von Gewalt werden.
Die Formen von Gewalt sind sehr vielfältig und in vielen Fällen sind unsere Kinder hilflos und mit der Situation überfordert.
Aber ... - völlig wehrlos sind sie nicht! Bereits ein laut und selbstbewusst ausgesprochenes „Nein!“ kann helfen die Situation zu lösen.
Ganz nach dem Prinzip „Prävention - Selbstbehauptung - Selbstverteidigung“ lernt ein Kind mit dem „Nicht mit Mir!“- Verhaltenstraining Gefahren rechtzeitig zu erkennen, sich zu behaupten, Hilfe zu holen und sich im Notfall zu verteidigen. Seit 2014 hat der Berliner Ju-Jutsu Verband e.V. das bundesweit erfolgreiche Konzept „Nicht mit Mir!“ des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes e.V. erfolgreich in Grundschulen angeboten. Auf Grund der großen Nachfrage im letzten Schuljahr bieten wir weitere Verhaltenstrainings an.
Wir arbeiten ganz nach dem Motto, spielerisch sich und seine Fähigkeiten kennen lernen - von der Maus zum Löwen.
Die Kinder lernen das Ampelprinzip kennen. Wir klären viele Fragen z. B. „Sollte ich auf meinen Bauch hören?“, „Ist NEIN-Sagen feige?“, „Wer kann mir helfen?“, „Was kann ich tun wenn…..“.
Das Konzept wurde von dem Deutschen Ju-Jutsu Verband, dem Fachverband für Selbstbehauptung und Selbstverteidigung und Gewaltprävention, entwickelt. Bereits seit vielen Jahren wird es im gesamten Bundesgebiet eingesetzt. Es ist schlüssig, nachvollziehbar und leicht erlernbar.
Erfahrene Kursleiter mit entsprechender Ausbildung, Erfahrung und Kompetenz vermitteln alters- und zielgruppenorientiert das Konzept. - Das überzeugte auch das Bündnis für Toleranz und Demokratie der Bundesregierung und wurde so 2013 von ihm ausgezeichnet.
Die Kursleiter des Berliner Ju-Jutsu Verband e.V. engagieren sich ehrenamtlich in diesem Verhaltenstraining. Seit vielen Jahren trainieren sie die Selbstverteidigung und Selbstbehauptung des Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu und geben im Verein Kinder- und Erwachsenentrainings.
Sie sind ausgebildete und lizenzierte Trainer und haben sich zur Weiterbildungen und dem Kinderschutz verpflichtet! Die regelmäßige Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Verein, ist selbstverständlich.
Dennoch können wir Kinder nicht hundertprozentig vor Gefahren schützen, das ist auch durch ein Selbstbehauptungs- oder Selbstverteidigungstraining nicht möglich. Aber wir können helfen, die Kinder für Gefahren zu sensibilisieren, ihnen Tipps an die Hand geben, wie sie sich Hilfe holen oder aber sich mit zur Verfügung stehenden Mitteln wehren können. Gemeinsam mit den Eltern begegnen wir diesen Themen.
Anfragen bitte an die Geschäftsstelle ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) oder direkt an den in der Nähe liegenden Verein.
Schnuppertraining zum Weltfrauentag
Erfahren Sie, wie Sie sich in Alltags-Situationen schützen und wehren können.
Selbstbehauptung für Alle am Sport Interessierte von 9 - 99 Jahren
Mädchen mit - Mütter und Oma, sowie andere Erwachsene
FrauenSelbstSicherheits-Training
zum Frauentag (8. März)
Verhaltensschulung und Verteidigung sowie rechtliche Aspekte
Veranstaltungsdaten:
siehe im Veranstaltungskalender oder auf den Vereins-homepages
Viele Grüße Susanne
Wettkampf - Termine
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