Prüfungen
Informationen zum Bereich Prüfungswesen
Verfahren bei Vereinsprüfungen im Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.
Diese Regelung gilt seit dem 01.07.2015 für alle Stilarten. Bei der Anmeldung einer Vereinsprüfung teilt der für die Prüfung Verantwortliche, dem Prüfungsreferenten per E-Mail folgendes mit:
o Wann Tag der Prüfung
o Wo Ort der Prüfung
o Welcher Verein und durch
o Welche Prüfer die Prüfung durchgeführt werden soll (ggf. Meldung von Ersatzprüfern)
Alle Prüflinge werden gemeldet mit:
· Familienname
· Vorname
· Geburtsdaten
· Datum der letzten Prüfung
Bei Prüfungen ab dem 4.1 Kyu ist das Datum des Pflichtlehrganges mit anzugeben.
Die Meldung der Prüflinge mit den erforderlichen Daten erfolgt durch Übersendung der vorbereiteten Prüfungsliste im Anhang als PDF.
Es werden keine Listen akzeptiert, bei denen die erforderlichen Daten handschriftlich eingetragen sind, nur die Bewertungen und Bemerkungen können handschriftlich erfolgen.
Für die Erstellung der Listen ist der Anmelder der Prüfung verantwortlich.
Hinsichtlich der Urkundenübersendung bleibt das Verfahren unverändert.
Mit besten Grüßen
Ernst Graf von Schwerin
- Prüfungsreferent BlnJJV -
Warum werden Kyu- und Dan-Prüfungen durchgeführt?
Ju-Jutsu optimiert Techniken des Judo, Karate, Aikido aber auch des Boxens und Ringens und anderer Kampfküste, um ein bestmögliches Angebot von Techniken zu bieten mit denen die bestmögliche Selbstverteidigung erreicht werden kann.
Durch die Wettkampfformen des Ju-Jutsu bieten sich dem einzelnen Sportler eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich im Wettstreit mit anderen zu messen.
Die Ju-Jutsukas, die sich nicht wettkampforientiert betätigen, sondern Ju-Jutsu als Lebensgefühl und als Training der Gefahrenerkennung, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung betreiben, haben durch die verschiedenen Gradierungen ein Leistungsziel und eine Leistungskontrolle.
Die einzelnen Graduierungen geben Auskunft über den Leistungsstand des Ju-Jutsuka hinsichtlich seiner technischen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. wie intensiv er sich für das Ju-Jutsu eingesetzt hat oder wie erfolgreich er war. Damit die Verleihung von Kyu- oder Dan-Graden nicht willkürlich erfolgt, hat sich der Deutsche Ju-Jutsu Verband eine Verfahrensordnung für Kyu- und Dan-Prüfungen gegeben.
Ziel ist es, eine Einheitlichkeit der Prüfungsinhalte und Anforderungen innerhalb des Bereiches des Verbandes zu erlangen.
Das Prüfungswesen
Die grundsätzlichen Dinge im Bereich Prüfungswesen regelt die Prüfungsordnung des Deutschen Ju-Jutsu Verbands für Kyu- und Dan-Prüfungen.
Prüfungen und Verleihungen bis einschließlich des 5. Dan werden durch die Landesverbände vorgenommen; für die Prüfung von Kindern, älteren Menschen und Behinderten gelten zusätzliche Sonderregelungen.
Prüfungen zum 5. bis 2. Kyu erfolgen in den Vereinen
Anmeldungen zu diesen Kyu-Prüfungen müssen bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin beim Prüfungsreferent erfolgen. Die Anmeldung kann als Brief, Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Es sollte das Formblatt „Anmeldung einer Kyu-Prüfung“ verwendet werden. Es ist beim Prüfungsreferenten anzufordern oder auf der Homepage des Berliner Ju-Jutsu-Verband e.V. unter Formulare/Prüfungen herunter zu laden.
In jedem Fall müssen folgende Daten angegeben werden:
o Datum der Anmeldung
o Name
o Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners (zusätzlich bei Braungurtprüfung)
o Ausrichtender Verein
o Ort der Prüfung
o Datum und Zeit der Prüfung
o vorgesehene(r) Prüfer
o angestrebte Graduierungen (Die Namen der Prüflinge müssen nicht gemeldet werden!)
o Anzahl der benötigten Prüfungsunterlagen (Urkunden, Listen und Prüfungsmarken)
Der Prüfungsreferent registriert die Prüfung und übersendet ggf. die Prüfungslisten.
Mit Erhalt der Prüfungsunterlagen hat der ausrichtende Verein automatisch die Bestätigung des Landesverbandes zur Durchführung der Prüfung.
Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vorzulegen.
Ferner ist darauf zu achten, dass am Tag der Prüfung die gültige Jahressichtmarke mit dem Stempel des Vereins im Ju-Jutsu-Paß eingeklebt ist. Bei Nichtvorliegen sind fehlende Jahressichtmarken am Prüfungstag nachzukleben.
Eine separate Bestätigung des Prüfungsreferenten erfolgt nicht.
Bei fristgerechter Anmeldung ist gewährleistet, dass die Prüfungsunterlagen rechtzeitig beim Ausrichter eintreffen. Nach der Kyu-Prüfung sind die Listen umgehend (spätestens zwei Wochen nach dem Prüfungstermin) an den Prüfungsreferenten zu senden, sonst gelten die Prüfungen als nicht durchgeführt.
Sofern Prüflinge aus anderen Vereinen an der Prüfung teilnehmen, ist das Einverständnis des Vereins erforderlich. Der Anmeldende bestätigt bei der Anmeldung bzw. ggf. bei Übersendung der Prüfungsliste, dass das Einverständnis gegeben ist. Das Einverständnis ist auf der Prüfungsliste zu vermerken.
Für Kinder und Seniorenprüfungen gelten die gleichen Verfahrensweisen wie bei Kyu-Prüfungen.
Lehrgänge in der Vorbereitungszeit zu Prüfungen zum 3. und 2. Kyu
Für eine Prüfung zum dritten bzw. zweiten Kyu ist die Teilnahme an einem Techniklehrgang Voraussetzung. Dieser Lehrgang muss nach der letzten Prüfung besucht worden sein und darf nicht länger als ein Jahr vor dem Prüfungstermin zurückliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu-Pass.
Als Techniklehrgänge gelten alle Bundes- und Landeslehrgänge, die als solche ausgeschrieben sind.
Wettkampflehrgänge werden in der Regel nicht als Techniklehrgänge zur Vorbereitung auf Kyu- bzw. Dan-Prüfungen anerkannt.
Nur wenn in der Ausschreibung auch der Zusatz "Technik" steht, wird ein Wettkampflehrgang zur Prüfungsvorbereitung anerkannt.
Gebühren
Unbeschadet der Abrechnung mit dem Berliner Ju-Jutsu-Verband e.V. obliegt die Festlegung der Prüfungsgebühr dem ausrichtenden Verein.
Die durch den Verein erhobene Gebühr der Prüfung erfolgt üblicherweise durch Umlage der Kosten; d.h. die Verbandsgebühren, die Kosten für Prüfer, Fahrtkosten, Prüfungsunterlagen, usw. werden auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag umgelegt.
Prüfungen zum 1. Kyu auf Landesebene
Prüfungen zum ersten Kyu werden nur auf Landesebene durchgeführt. Es werden in der Regel im April und Oktober eines jeden Jahres Prüfungstermine angeboten. Die Termine werden rechtzeitig im Internet auf der Seite www.ju-jutsu-berlin.de/ veröffentlicht. Sofern ein Verein eine zusätzliche Landes-Kyu Prüfung ausrichten möchte, hat er diese bei dem Prüfungsreferenten so rechtzeitig anzumelden und zu begründen, dass eine landesweite Ausschreibung bei Zustimmung erfolgen kann.
Anmeldungen
Die Anmeldung eines Prüflings erfolgt durch den Verein und kann ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung bis spätestens Meldeschluss des Prüfungstermins erfolgen. Sie gilt gleichzeitig als Zustimmung des Vereins. Sie sollte mit dem Vordruck „Anmeldung zur Braungurtprüfung“ erfolgen. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, auf welche Prüfung (Datumsangabe) sich die Anmeldung bezieht.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) unter Angabe folgender Daten:
o Name Familienname und Vorname
o Adresse Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort
o Telefonnummer, E-Mail-Adresse
o Geburtsdatum, Geburtsort.
o Verein
Außerdem sind der Anmeldung, in Kopie folgende Nachweise beizufügen:
Bestätigung der Teilnahme an Techniklehrgängen in der Vorbereitungszeit, mit einer Kopie der Rubrik "Lehrgänge" aus dem Ju-Jutsu-Pass. Wurde bis zur Anmeldung noch kein Techniklehrgang besucht, so ist dies bis zum Prüfungstermin nachzuholen. Termin der Prüfung zum 2. Kyu, mit Kopie der entsprechenden Seite des Passes.
Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vorzulegen. (Ferner ist darauf zu achten, dass am Tag der Prüfung die gültige Jahressichtmarke mit dem Stempel des Vereins im Ju-Jutsu-Pass eingeklebt ist. Bei Nichtvorliegen sind fehlende Jahressichtmarken am Prüfungstag nachzukleben!
Gebühren
Bei den Landesprüfungen beträgt die Gebühr 50,00 €. Die Prüfung wird durch den Prüfungsreferenten abgerechnet. Bei von Vereinen beantragte Prüfungen beträgt die Verbandsgebühr ebenfalls 50,00 €; jedoch sind darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. die Kosten für die Prüfer, Fahrtkosten, usw. auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag umzulegen bzw. vom beantragenden Verein zu tragen. Die Prüfungsunterlagen (Urkunden, Listen und Prüfungsmarken) werden durch den Prüfungsreferenten gestellt. Eine Abrechnung dieser Unterlagen durch den Verein mit dem Landesverband erfolgt in diesem Fall nicht.
Prüfer - Die Prüfer werden vom Prüfungsreferenten eingesetzt.
Einteilung zur Prüfung zum 1.Kyu
Die Einteilung der Prüfungsteilnehmer erfolgt durch den Prüfungsreferenten. Finden mehrere Prüfungen statt, so werden nach Möglichkeit die Prüfungsteilnehmer so aufgeteilt, dass Ju-Jutsukas aus dem gleichen Verein in einer Prüfgruppe geprüft werden. Bei der Landes-Kyu-Prüfung werden in der Regel nur Prüflinge zum ersten Kyu geprüft. Im Rahmen der Mindestteilnehmerzahl können aber auch niedrigere Kyu-Grade geprüft werden. Diese müssen jedoch damit rechnen, dass sie als Partner eingesetzt werden und sollten entsprechend vorbereitet sein.
Lehrgänge in der Vorbereitungszeit
Voraussetzung für die Prüfung zum 1. Kyu ist die Teilnahme an einem Techniklehrgang. Dieser Lehrgang muss nach der letzten Prüfung besucht worden sein und darf nicht länger als ein Jahr vor dem Prüfungstermin zurückliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu Pass. Als Techniklehrgänge gelten alle Bundeslehrgänge und alle Landeslehrgänge, die als Techniklehrgänge ausgeschrieben sind und sich mit prüfungsrelevantem Stoff beschäftigen. Das Wort "Techniklehrgang" muss in der Ausschreibung bzw. bei der Eintragung im Pass vorkommen. Ebenso werden alle Dan-Vorbereitungslehrgänge als Techniklehrgänge anerkannt. Wettkampflehrgänge werden in der Regel nicht als Techniklehrgänge zur Vorbereitung auf Kyu- bzw. Dan-Prüfungen anerkannt. Nur wenn in der Ausschreibung auch der Zusatz "Technik" steht, wird ein Wettkampflehrgang zur Prüfungsvorbereitung anerkannt. Lizenzverlängerungslehrgänge stehen Techniklehrgängen gleich.
Dan-Prüfungen auf Landesebene
Prüfungen zum 1. bis 5. Dan werden nur auf Landesebene durchgeführt. Es werden in der Regel im April und Oktober eines jeden Jahres Prüfungstermine angeboten. Die Termine werden rechtzeitig im Internet auf der Seite www.ju-jutsu-berlin.de veröffentlicht. Sofern die Notwendigkeit einer zusätzlichen Dan-Prüfung aus besonderen Anlässen wie z.B. Lehrgängen bei Polizei, BGS etc. bestehen sind diese bei dem Prüfungsreferenten so rechtzeitig anzumelden und zu begründen, dass eine landesweite Ausschreibung bei Zustimmung erfolgen kann.
Anmeldungen
Die Anmeldung zu einer Dan-Prüfung kann ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung erfolgen und ist bis spätestens Meldeschluss des Prüfungstermins möglich. Für die Anmeldung ist der DJJV-Vordruck "Antrag auf Graduierung ..." (erhältlich beim Prüfungsreferenten) zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass dieses Formular vom Verein abgestempelt und unterschrieben wird. Die Eintragungen sollten vollständig und lesbar sein - mit Schreibmaschine oder in Blockschrift – keine Handschrift.
Der Anmeldung sind außerdem folgende Nachweise in Kopie beizufügen:
o Teilnahmebestätigung an einem Erste-Hilfe-Kurs der nicht länger als drei Jahre vor dem Prüfungstermin zurückliegt.
o Für den 1. Dan ist ein Dan-Vorbereitungslehrgang von 8 Doppelstunden erforderlich für alle anderen Graduierungen reicht ein Lehrgang von 4 Doppelstunden
o Bestätigung der Teilnahme an einem Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgängen „Technik“ in jedem Jahr der Vorbereitungszeit.
d.h. zum
· 2. Dan 2 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“,
· 3. Dan 3 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“,
· 4. Dan 4 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“,
· 5. Dan 5 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“.
Konnte in einem Jahr die Lehrgangsteilnahme nicht erfüllt werden, so verlängert sich die Wartezeit um dieses Jahr. Ein Nachholen in einem anderen Jahr ist nicht zulässig.
o Eine Kopie der Rubrik "Lehrgänge" aus dem Ju-Jutsu Pass oder der Lehrgangskarte ist ausreichend.
o Kopie der Trainer-, Übungsleiterlizenz oder der gültigen Lehreinweisung (Nachweis).
o Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Notwehr/Nothilfe bei Graduierungen zum 1. und 2. Dan.
o Termin der letzten Prüfung und die dabei erworbene Graduierung – als Kopie der entsprechenden Seite des Passes.
o Aktuelle Jahressichtmarke und alle Jahressichtmarken für den Zeitraum der Vorbereitungszeit.
Sollte noch der eine oder andere Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung fehlen, so ist dies gesondert aufzuführen. Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vorzulegen. Am Tag der Prüfung müssen die gültigen Jahressichtmarken mit dem Stempel des Vereins im Ju-Jutsu-Pass eingeklebt sein. Bei Nichtvorliegen sind fehlende Jahressichtmarken am Prüfungstag nachzukleben!
Einteilung zur Dan-Prüfung
Die Einteilung der Prüfungsteilnehmer erfolgt durch den Prüfungsreferenten. Finden mehrere Prüfungen statt, so werden nach Möglichkeit die Prüfungsteilnehmer so aufgeteilt, dass Ju-Jutsukas aus dem gleichen Verein in einer Prüfgruppe geprüft werden.
Lehrgänge in der Vorbereitungszeit
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Dan-Prüfung ist die aktive Teilnahme an je zwei Techniklehrgängen Bundes- oder Landeslehrgänge oder an einem Bundesseminar, in jedem Jahr der Vorbereitungszeit. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu Pass. Ein Nachholen von Lehrgängen ist nicht möglich. Als Techniklehrgänge werden alle Bundes- bzw. Landeslehrgänge anerkannt, die als solche ausgeschrieben sind und sich mit prüfungsrelevantem Stoff beschäftigen. Das Wort Techniklehrgang muss in der Ausschreibung bzw. im Passeintrag erscheinen. Ebenso werden alle Dan-Vorbereitungslehrgänge als Techniklehrgänge anerkannt. Weiterhin ist die Lehrbefähigung nachzuweisen. Entweder durch Teilnahme an einem Lehreinweisungslehrgang (15 Unterrichtseinheiten) - dieser darf nicht länger als 2 Jahre vor dem Prüfungstermin zurückliegen und muss in der Vorbereitungszeit erworben worden sein, oder durch eine gültige Lizenz. Lizenzverlängerungslehrgänge stehen Techniklehrgängen gleich.
Gebühren
Die Teilnahmegebühr für eine Dan-Prüfung beträgt 100,00 €. Die Prüfung wird durch den Prüfungsreferenten abgerechnet. Bei zusätzlich beantragten Prüfungen beträgt die Verbandsgebühr ebenfalls 100,00 €; jedoch sind darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. die Kosten für die Prüfer, Fahrtkosten, etc. auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag umzulegen bzw. vom beantragenden Verein zu tragen.
Die Prüfungsunterlagen (Urkunden, Listen und Prüfungsmarken) werden durch den Prüfungsreferenten gestellt. Eine Abrechnung dieser Unterlagen durch den Verein mit dem Landesverband erfolgt in diesem Fall nicht.
Durchführung einer Kinderprüfung
Das Kinderprogramm ist von den Techniken her analog dem Erwachsenen Programm, wie bisher auch.
Jedoch ist der Trainer freier geworden in der Auswahl seiner Techniken. Für die erste Zwischenprüfung muss der Ju-Jutsuka nur 1/3 und für die zweite Zwischenprüfung 2/3 des auswahlfähigen Programms zeigen.
Der 5. Kyu gliedert sich in die Bereiche:
§ Verteidigungsstellungen
§ Bewegungsformen
§ Falltechniken
§ Bodentechniken
§ Ju-Jutsu Techniken (weitgehend Kombinationen)
§ freie Anwendungsformen
Bei der Prüfung sind grundsätzlich alle Bereiche zu prüfen. Im Bereich der Verteidigungsstellung, der Bewegungsformen, der Falltechniken und der freien Anwendungsformen sind alle Vorgaben des Programms zu lehren und zu prüfen. (gültig für alle Zwischenprüfungen). Die Bewegungsformen und die Falltechniken bilden die Grundlagen für die richtige Anwendung der Grundtechniken. Daher sind sie von Anfang an zu schulen und auch zu prüfen. Im Bereich der Bodentechniken und der Ju-Jutsu Techniken kann der Trainer / Prüfer frei entscheiden und die Techniken aussuchen, d.h. für die erste Zwischenprüfung 1/3 für die zweite Zwischenprüfung 2/3 der Techniken. Sofern ein Fremdprüfer eingesetzt wird darf er nur die vom Trainer vorgegebenen Techniken prüfen. Dies trifft auch für den Orangegurt und die Zwischenprüfung im 4. Kyu zu.
Beispiel für eine Prüfung zum gelben Drachen:
Es muss gezeigt werden:
§ 1 Verteidigungsstellung
§ 2. Bewegungsformen
• Auslagenwechsel (nach vorne, nach hinten, auf der Stelle)
• Meidbewegungen (Auspendeln (nach hinten, zur Seite)
• Abducken, Abtauchen
• Gleiten (vorwärts, rückwärts, seitwärts)
• Körperabdrehen
• Schrittdrehungen (90° vorwärts/rückwärts, 180° vorwärts/rückwärts)
• Falltechniken (Sturz seitwärts)
Es kann gewählt werden im Bereich:
§ 4. Bodentechniken Hier kann der Trainer 1/3 der Techniken aus dem Bodenprogramm auswählen, d.h. der Prüfling muss in der Prüfung nur eine der drei Techniken zeigen
• 4.1 Haltetechnik in seitlicher Position oder
• 4.2 Haltetechnik in Kreuzposition oder
• 4.3 Haltetechnik in Reitposition
§ Ju-Jutsu Techniken (weitgehend) in Kombinationen Auch hier kann der Trainer 1/3 der Techniken frei auswählen. 3 passive Abwehrtechniken mit dem Unterarm (zählt als Technik)
• 1. in Kopfhöhe (außen),
• 2. in Höhe der Körpermitte (außen),
• 3. in Höhe der Körpermitte (innen)
§ Abwehrtechniken
• 5.2 zwei Abwehrtechniken mit der Hand (zählt als eine Technik)
• 5.3 eine Handballentechnik
• 5.4 eine Knietechnik
• 5.5 ein Stoppfußstoß
• 5.6 ein Grifflösen
• 5.7 ein Griffsprengen
• 5.8 einen Armstreckhebel (Ausführung bei Bodenlage von Uke)
• 5.9 Körperabbiegen
• 5.10 Beinstellen
Der Prüfer/Trainer kann z.B. in einer Prüfung zum gelben Drachen im Bereich
o 5. Ju-Jutsu Techniken
folgende Grundtechniken trainieren und in der Prüfung abverlangen:
§ 5.2 zwei Abwehrtechniken mit der Hand,
§ 5.3 eine Handballentechnik und
§ 5.10 das Beinstellen - oder 5.6 Grifflösen
§ 5.4 eine Knietechnik und
§ 5.9 Körperabbiegen
Dies sind nur Beispiele. Hier hat der Trainer freie Wahl.
Analog sind die Kinderprüfungsprogramme in den Zwischenstufen zum 4. Kyu, diese sind gedrittelt, und in der Zwischenstufe zum 3. Kyu, diese Stufe ist halbiert zu sehen.
Möglichkeit den weiß/gelben Gurt durch ein Selbstverteidigungs-/ Selbstbehauptungstraining zu erlangen
Die Durchführung eines solchen Lehrgangs kann auch für Anfänger durch einen Verein erfolgen
Im Zuge der schulischen Gewaltpräventionsmaßnahme von mindestens 12 Unterrichtseinheiten besteht die Möglichkeit den 6.2 Kyu zu erwerben.
Der Inhalt des Unterrichtes müssen folgende Punkte gewesen sein:
Notwehr / Nothilfe, mit entsprechenden Maßnahmen
Distanzverhalten, Abwehr von Schlägen
Befreiung aus Handfassen und Griff an den Hals bzw. in das Revers
sowie Sturz seitwärts und das
Zeigen von Anwendungsformen
Der Trainer überprüft die Kenntnisse.
Prüfberechtigt sind:
Ju-Jutsuka mit Prüferlizenz,
Lehrer, Ausbilder, Pädagogen mit der Zusatzausbildung „Ju-Jutsu“,
Übungsleiter „Gewaltprävention“ mit mindestens dem 4. Kyu Ju-Jutsu sowie
Kursleiter SV (Kinder und Frauen) mit mindestens dem 3. Kyu Ju-Jutsu.
Das Material wird über den Prüfungsreferenten bezogen, durch den Prüfer wird eine Liste der Teilnehmer mit den vollständigen Personalien (Familienname, Vorname, Geburtsdaten und Anschrift) dem Prüfungsreferenten übersandt.
Die Kosten für Urkunde und Prüfungsmarke betragen 2,50 €, der Gürtel muss extra bezahlt werden.
Durchführung einer Seniorenprüfung
Ju-Jutsukas ab dem 45. Lebensjahr fallen unter den Begriff „Senioren“ im Sinne der Prüfungsordnung. Für sie gilt die Prüfungsordnung mit der Anpassung, dass die Techniken in einwandfreier Form dargebracht werden müssen, jedoch eine altersgemäße Bewertung der eingeschränkten Dynamik und Beweglichkeit durch die Prüfer zu erfolgen hat.
Prüfung für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
(Sascha Vetter – Referent Behindertensport DJJV)
Grundsätzlich soll für Ju-Jutsuka mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigung die Möglichkeit bestehen, entweder im Rahmen einer regulären Prüfung oder in einer speziellen Prüfung für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die nächste Graduierung abzulegen, wenn die technische Reife für die Überprüfung vorhanden ist. Die Unterscheidung zu Sportlern ohne Beeinträchtigung liegt darin, dass auf behinderungsspezifische Eigenarten Rücksicht genommen werden muss.
Dies kann (je nach Art der Beeinträchtigung) bedeuten, dass
o Mehr Pausen eingelegt werden müssen
o Die Technik nicht mit voller Intensität ausgeführt werden muss
o Für die Prüfung oder einzelne Teile eigene Partner, die nicht Prüfungsteilnehmer sind, verwendet werden
o Hilfen/Hilfsmittel eingesetzt werden können, wenn die Technik/Übungsform aus Gründen der Behinderung sonst nicht absolviert werden kann (z.B. Akustische Hilfsmittel bei Blinden usw.)
o Ersatztechniken gezeigt werden können, wenn auf Grund des Attestes ersichtlich ist, dass die Ursprungstechniken nicht absolviert werden können.
Grundsätzlich muss der Prüfling überwiegend die Aufgaben für die neue Graduierung bewältigen können.
Bei Prüfungen auf Vereinsebene ist der Prüfling bekannt. Hier kann rechtzeitig auf die Einschränkungen der Person eingegangen und mögliche Ersatztechniken genehmigt werden. Empfohlen ist ein sportärztliches Attest des Prüflings. Fremdprüfer werden im Vorfeld darüber informiert.
Damit es zum Zeitpunkt einer Landesprüfung keine Diskussion über die Art und den Umfang des Ablaufes und der Ersatztechniken gibt soll folgendermaßen vorgegangen werden:
o Der Prüfling nimmt bis spätestens 6 Wochen vor der Prüfung Kontakt mit dem Referenten für das Prüfungs-wesen auf. Empfohlen wird der Besuch eines dafür ausgewiesenen Lehrganges im Vorfeld. Er legt einen formlosen schriftlichen Antrag über die Abweichungen vom regulären Prüfungsprogramm und ein ärztliches Attest über die Einschränkungen vor. Zwei Wochen später erhält er eine Rückmeldung des Prüfungsreferenten, ob die Prüfung so stattfinden kann. Der Referent für den Behindertensport erhält Kopien des Antrages und der Anlagen.
o Im Antrag teilt der Prüfling mit, welche Übungen bzw. Techniken er aus dem Programm nicht machen kann, welche er als Alternative dafür anbieten möchte und welche Veränderungen er zur regulären Prüfungsordnung absolvieren möchte.
o Die Ersatztechniken waren entweder nicht Bestandteil einer der vorherigen Prüfungen oder unterscheiden sich durch die Anzahl der Ausführungsmöglichkeiten.
o Die Ersatztechniken sollten durch Techniken in etwa des gleichen Schwierigkeitsgrades ersetzt werden. Die Zustimmung obliegt dem Prüfungsreferenten.
o Der Prüfungsreferent teilt den Prüfern bei Zulassung des Antrages den Kenntnisstand im Vorfeld der Prüfung mit und fügt den Prüfungsunterlagen Kopien des Antrages und des ärztlichen Attestes bei.
Die Forderung nach einem ärztlichen Attest soll nicht als Diskriminierung betrachtet werden, sondern Schutz für die betreffenden Personen vor einer (möglicher Weise ansonsten geforderten) Überlastung in der Prüfung bieten und dient gleichzeitig als Absicherung der eingesetzten Prüfer und des Prüfungsreferenten. Des Weiteren soll die Möglichkeit eines Missbrauches und der damit einhergehenden Abwertung der Ju-Jutsukas mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen entgegen gewirkt werden.
Bei Unklarheit hinsichtlich der Einschränkung sollte der Verbandsarzt oder weitere kundige Personen eingeschaltet werden, ob eine Prüfung aus medizinischer Sicht zugelassen werden kann oder nicht.
Verfahren zum Bezahlen der Prüfungen
Vereinsprüfungen zum 5. bis 2. Kyu
Für das Bezahlen der Prüfungen und die Übersendung der Urkunden und Prüfungsmarken für Vereinsprüfungen zum 5. bis 2. Kyu werden zwei unterschiedliche Verfahren angeboten. Damit kann der Trainer bzw. Prüfer, die für seine Sportler individuell günstigste wählen:
v Bei der Anmeldung der Prüfung erfolgt die Einzahlung entsprechend der angemeldeten Anzahl der Prüflinge; der Anmeldende muss im Besitz einer gültigen Prüfberechtigung sein. Auf der Anmeldung ist die Einzahlung mit Datum zu vermerken.
Nach Eingang der Zahlung werden die Urkunden und Prüfungsmarken schnellstmöglich an den Anmeldenden übersandt, sodass sie bei rechtzeitiger Anmeldung zum Prüfungstermin vorliegen. In diesem Fall können die Urkunden am Prüfungstag an die Ju-Jutsuka, die die Prüfung bestanden haben, ausgehändigt werden. Die Urkunden der Ju-Jutsuka, die die Prüfung nicht angetreten haben oder durchgefallen sind, sind durch einen Querstrich auf der Vorderseite unbrauchbar zu machen, die Prüfungsmarke ist auf der Rückseite aufzukleben und zu entwerten. Diese Urkunden werden dann mit den Prüfungsunterlagen an den Prüfungsreferenten gesandt, der diese dann vernichtet.
Eine Rückerstattung des Einzahlungsbetrages ist ausgeschlossen. Auch ist zu beachten, dass der Vizepräsident Finanzen oder/und der Prüfungsreferent zeitweise nicht sofort erreichbar sein können, sodass ein Zeitverzug nicht auszuschließen ist. Deshalb sollte, in diesem Verfahren, die Anmeldefrist sechs Wochen vor der Prüfung betragen, um eine Zusendung der Unterlagen zu gewährleisten.
v Eine weitere Möglichkeit ist, wie schon bisher, die Prüfung anzumelden und nach erfolgter Prüfung die Einzahlung entsprechend der Anzahl der Prüflinge vorzunehmen. Nach Zahlungseingang und Eingang der Prüfungsunterlagen werden dann die Urkunden und Prüfungsmarken an den Anmeldenden versandt.
Landesprüfungen
Landesprüfungen sind am Prüfungstag zu bezahlen.
Verfahren bei Vereinsprüfungen im Berliner Ju-Jutsu Verband e.V.
Diese Regelung gilt seit dem 01.07.2015 für alle Stilarten. Bei der Anmeldung einer Vereinsprüfung teilt der für die Prüfung Verantwortliche, dem Prüfungsreferenten per E-Mail folgendes mit:
o Wann Tag der Prüfung
o Wo Ort der Prüfung
o Welcher Verein und durch
o Welche Prüfer die Prüfung durchgeführt werden soll (ggf. Meldung von Ersatzprüfern)
Alle Prüflinge werden gemeldet mit:
· Familienname
· Vorname
· Geburtsdaten
· Datum der letzten Prüfung
Bei Prüfungen ab dem 4.1 Kyu ist das Datum des Pflichtlehrganges mit anzugeben.
Die Meldung der Prüflinge mit den erforderlichen Daten erfolgt durch Übersendung der vorbereiteten Prüfungsliste im Anhang als PDF.
Es werden keine Listen akzeptiert, bei denen die erforderlichen Daten handschriftlich eingetragen sind, nur die Bewertungen und Bemerkungen können handschriftlich erfolgen.
Für die Erstellung der Listen ist der Anmelder der Prüfung verantwortlich.
Hinsichtlich der Urkundenübersendung bleibt das Verfahren unverändert.
Mit besten Grüßen
Ernst Graf von Schwerin
- Prüfungsreferent BlnJJV -
Warum werden Kyu- und Dan-Prüfungen durchgeführt?
Ju-Jutsu optimiert Techniken des Judo, Karate, Aikido aber auch des Boxens und Ringens und anderer Kampfküste, um ein bestmögliches Angebot von Techniken zu bieten mit denen die bestmögliche Selbstverteidigung erreicht werden kann.
Durch die Wettkampfformen des Ju-Jutsu bieten sich dem einzelnen Sportler eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich im Wettstreit mit anderen zu messen.
Die Ju-Jutsukas, die sich nicht wettkampforientiert betätigen, sondern Ju-Jutsu als Lebensgefühl und als Training der Gefahrenerkennung, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung betreiben, haben durch die verschiedenen Gradierungen ein Leistungsziel und eine Leistungskontrolle.
Die einzelnen Graduierungen geben Auskunft über den Leistungsstand des Ju-Jutsuka hinsichtlich seiner technischen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. wie intensiv er sich für das Ju-Jutsu eingesetzt hat oder wie erfolgreich er war. Damit die Verleihung von Kyu- oder Dan-Graden nicht willkürlich erfolgt, hat sich der Deutsche Ju-Jutsu Verband eine Verfahrensordnung für Kyu- und Dan-Prüfungen gegeben.
Ziel ist es, eine Einheitlichkeit der Prüfungsinhalte und Anforderungen innerhalb des Bereiches des Verbandes zu erlangen.
Das Prüfungswesen
Die grundsätzlichen Dinge im Bereich Prüfungswesen regelt die Prüfungsordnung des Deutschen Ju-Jutsu Verbands für Kyu- und Dan-Prüfungen.
Prüfungen und Verleihungen bis einschließlich des 5. Dan werden durch die Landesverbände vorgenommen; für die Prüfung von Kindern, älteren Menschen und Behinderten gelten zusätzliche Sonderregelungen.
Prüfungen zum 5. bis 2. Kyu erfolgen in den Vereinen
Anmeldungen zu diesen Kyu-Prüfungen müssen bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin beim Prüfungsreferent erfolgen. Die Anmeldung kann als Brief, Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Es sollte das Formblatt „Anmeldung einer Kyu-Prüfung“ verwendet werden. Es ist beim Prüfungsreferenten anzufordern oder auf der Homepage des Berliner Ju-Jutsu-Verband e.V. unter Formulare/Prüfungen herunter zu laden.
In jedem Fall müssen folgende Daten angegeben werden:
o Datum der Anmeldung
o Name
o Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners (zusätzlich bei Braungurtprüfung)
o Ausrichtender Verein
o Ort der Prüfung
o Datum und Zeit der Prüfung
o vorgesehene(r) Prüfer
o angestrebte Graduierungen (Die Namen der Prüflinge müssen nicht gemeldet werden!)
o Anzahl der benötigten Prüfungsunterlagen (Urkunden, Listen und Prüfungsmarken)
Der Prüfungsreferent registriert die Prüfung und übersendet ggf. die Prüfungslisten.
Mit Erhalt der Prüfungsunterlagen hat der ausrichtende Verein automatisch die Bestätigung des Landesverbandes zur Durchführung der Prüfung.
Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vorzulegen.
Ferner ist darauf zu achten, dass am Tag der Prüfung die gültige Jahressichtmarke mit dem Stempel des Vereins im Ju-Jutsu-Paß eingeklebt ist. Bei Nichtvorliegen sind fehlende Jahressichtmarken am Prüfungstag nachzukleben.
Eine separate Bestätigung des Prüfungsreferenten erfolgt nicht.
Bei fristgerechter Anmeldung ist gewährleistet, dass die Prüfungsunterlagen rechtzeitig beim Ausrichter eintreffen. Nach der Kyu-Prüfung sind die Listen umgehend (spätestens zwei Wochen nach dem Prüfungstermin) an den Prüfungsreferenten zu senden, sonst gelten die Prüfungen als nicht durchgeführt.
Sofern Prüflinge aus anderen Vereinen an der Prüfung teilnehmen, ist das Einverständnis des Vereins erforderlich. Der Anmeldende bestätigt bei der Anmeldung bzw. ggf. bei Übersendung der Prüfungsliste, dass das Einverständnis gegeben ist. Das Einverständnis ist auf der Prüfungsliste zu vermerken.
Für Kinder und Seniorenprüfungen gelten die gleichen Verfahrensweisen wie bei Kyu-Prüfungen.
Lehrgänge in der Vorbereitungszeit zu Prüfungen zum 3. und 2. Kyu
Für eine Prüfung zum dritten bzw. zweiten Kyu ist die Teilnahme an einem Techniklehrgang Voraussetzung. Dieser Lehrgang muss nach der letzten Prüfung besucht worden sein und darf nicht länger als ein Jahr vor dem Prüfungstermin zurückliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu-Pass.
Als Techniklehrgänge gelten alle Bundes- und Landeslehrgänge, die als solche ausgeschrieben sind.
Wettkampflehrgänge werden in der Regel nicht als Techniklehrgänge zur Vorbereitung auf Kyu- bzw. Dan-Prüfungen anerkannt.
Nur wenn in der Ausschreibung auch der Zusatz "Technik" steht, wird ein Wettkampflehrgang zur Prüfungsvorbereitung anerkannt.
Gebühren
Unbeschadet der Abrechnung mit dem Berliner Ju-Jutsu-Verband e.V. obliegt die Festlegung der Prüfungsgebühr dem ausrichtenden Verein.
Die durch den Verein erhobene Gebühr der Prüfung erfolgt üblicherweise durch Umlage der Kosten; d.h. die Verbandsgebühren, die Kosten für Prüfer, Fahrtkosten, Prüfungsunterlagen, usw. werden auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag umgelegt.
Prüfungen zum 1. Kyu auf Landesebene
Prüfungen zum ersten Kyu werden nur auf Landesebene durchgeführt. Es werden in der Regel im April und Oktober eines jeden Jahres Prüfungstermine angeboten. Die Termine werden rechtzeitig im Internet auf der Seite www.ju-jutsu-berlin.de/ veröffentlicht. Sofern ein Verein eine zusätzliche Landes-Kyu Prüfung ausrichten möchte, hat er diese bei dem Prüfungsreferenten so rechtzeitig anzumelden und zu begründen, dass eine landesweite Ausschreibung bei Zustimmung erfolgen kann.
Anmeldungen
Die Anmeldung eines Prüflings erfolgt durch den Verein und kann ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung bis spätestens Meldeschluss des Prüfungstermins erfolgen. Sie gilt gleichzeitig als Zustimmung des Vereins. Sie sollte mit dem Vordruck „Anmeldung zur Braungurtprüfung“ erfolgen. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, auf welche Prüfung (Datumsangabe) sich die Anmeldung bezieht.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) unter Angabe folgender Daten:
o Name Familienname und Vorname
o Adresse Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort
o Telefonnummer, E-Mail-Adresse
o Geburtsdatum, Geburtsort.
o Verein
Außerdem sind der Anmeldung, in Kopie folgende Nachweise beizufügen:
Bestätigung der Teilnahme an Techniklehrgängen in der Vorbereitungszeit, mit einer Kopie der Rubrik "Lehrgänge" aus dem Ju-Jutsu-Pass. Wurde bis zur Anmeldung noch kein Techniklehrgang besucht, so ist dies bis zum Prüfungstermin nachzuholen. Termin der Prüfung zum 2. Kyu, mit Kopie der entsprechenden Seite des Passes.
Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vorzulegen. (Ferner ist darauf zu achten, dass am Tag der Prüfung die gültige Jahressichtmarke mit dem Stempel des Vereins im Ju-Jutsu-Pass eingeklebt ist. Bei Nichtvorliegen sind fehlende Jahressichtmarken am Prüfungstag nachzukleben!
Gebühren
Bei den Landesprüfungen beträgt die Gebühr 50,00 €. Die Prüfung wird durch den Prüfungsreferenten abgerechnet. Bei von Vereinen beantragte Prüfungen beträgt die Verbandsgebühr ebenfalls 50,00 €; jedoch sind darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. die Kosten für die Prüfer, Fahrtkosten, usw. auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag umzulegen bzw. vom beantragenden Verein zu tragen. Die Prüfungsunterlagen (Urkunden, Listen und Prüfungsmarken) werden durch den Prüfungsreferenten gestellt. Eine Abrechnung dieser Unterlagen durch den Verein mit dem Landesverband erfolgt in diesem Fall nicht.
Prüfer - Die Prüfer werden vom Prüfungsreferenten eingesetzt.
Einteilung zur Prüfung zum 1.Kyu
Die Einteilung der Prüfungsteilnehmer erfolgt durch den Prüfungsreferenten. Finden mehrere Prüfungen statt, so werden nach Möglichkeit die Prüfungsteilnehmer so aufgeteilt, dass Ju-Jutsukas aus dem gleichen Verein in einer Prüfgruppe geprüft werden. Bei der Landes-Kyu-Prüfung werden in der Regel nur Prüflinge zum ersten Kyu geprüft. Im Rahmen der Mindestteilnehmerzahl können aber auch niedrigere Kyu-Grade geprüft werden. Diese müssen jedoch damit rechnen, dass sie als Partner eingesetzt werden und sollten entsprechend vorbereitet sein.
Lehrgänge in der Vorbereitungszeit
Voraussetzung für die Prüfung zum 1. Kyu ist die Teilnahme an einem Techniklehrgang. Dieser Lehrgang muss nach der letzten Prüfung besucht worden sein und darf nicht länger als ein Jahr vor dem Prüfungstermin zurückliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu Pass. Als Techniklehrgänge gelten alle Bundeslehrgänge und alle Landeslehrgänge, die als Techniklehrgänge ausgeschrieben sind und sich mit prüfungsrelevantem Stoff beschäftigen. Das Wort "Techniklehrgang" muss in der Ausschreibung bzw. bei der Eintragung im Pass vorkommen. Ebenso werden alle Dan-Vorbereitungslehrgänge als Techniklehrgänge anerkannt. Wettkampflehrgänge werden in der Regel nicht als Techniklehrgänge zur Vorbereitung auf Kyu- bzw. Dan-Prüfungen anerkannt. Nur wenn in der Ausschreibung auch der Zusatz "Technik" steht, wird ein Wettkampflehrgang zur Prüfungsvorbereitung anerkannt. Lizenzverlängerungslehrgänge stehen Techniklehrgängen gleich.
Dan-Prüfungen auf Landesebene
Prüfungen zum 1. bis 5. Dan werden nur auf Landesebene durchgeführt. Es werden in der Regel im April und Oktober eines jeden Jahres Prüfungstermine angeboten. Die Termine werden rechtzeitig im Internet auf der Seite www.ju-jutsu-berlin.de veröffentlicht. Sofern die Notwendigkeit einer zusätzlichen Dan-Prüfung aus besonderen Anlässen wie z.B. Lehrgängen bei Polizei, BGS etc. bestehen sind diese bei dem Prüfungsreferenten so rechtzeitig anzumelden und zu begründen, dass eine landesweite Ausschreibung bei Zustimmung erfolgen kann.
Anmeldungen
Die Anmeldung zu einer Dan-Prüfung kann ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung erfolgen und ist bis spätestens Meldeschluss des Prüfungstermins möglich. Für die Anmeldung ist der DJJV-Vordruck "Antrag auf Graduierung ..." (erhältlich beim Prüfungsreferenten) zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass dieses Formular vom Verein abgestempelt und unterschrieben wird. Die Eintragungen sollten vollständig und lesbar sein - mit Schreibmaschine oder in Blockschrift – keine Handschrift.
Der Anmeldung sind außerdem folgende Nachweise in Kopie beizufügen:
o Teilnahmebestätigung an einem Erste-Hilfe-Kurs der nicht länger als drei Jahre vor dem Prüfungstermin zurückliegt.
o Für den 1. Dan ist ein Dan-Vorbereitungslehrgang von 8 Doppelstunden erforderlich für alle anderen Graduierungen reicht ein Lehrgang von 4 Doppelstunden
o Bestätigung der Teilnahme an einem Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgängen „Technik“ in jedem Jahr der Vorbereitungszeit.
d.h. zum
· 2. Dan 2 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“,
· 3. Dan 3 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“,
· 4. Dan 4 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“,
· 5. Dan 5 Jahre Vorbereitungszeit = je Vorbereitungsjahr ein Bundesseminar oder zwei Bundes- oder Landeslehrgänge „Technik“.
Konnte in einem Jahr die Lehrgangsteilnahme nicht erfüllt werden, so verlängert sich die Wartezeit um dieses Jahr. Ein Nachholen in einem anderen Jahr ist nicht zulässig.
o Eine Kopie der Rubrik "Lehrgänge" aus dem Ju-Jutsu Pass oder der Lehrgangskarte ist ausreichend.
o Kopie der Trainer-, Übungsleiterlizenz oder der gültigen Lehreinweisung (Nachweis).
o Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Notwehr/Nothilfe bei Graduierungen zum 1. und 2. Dan.
o Termin der letzten Prüfung und die dabei erworbene Graduierung – als Kopie der entsprechenden Seite des Passes.
o Aktuelle Jahressichtmarke und alle Jahressichtmarken für den Zeitraum der Vorbereitungszeit.
Sollte noch der eine oder andere Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung fehlen, so ist dies gesondert aufzuführen. Am Prüfungstag sind alle Originale der Prüfungskommission vorzulegen. Am Tag der Prüfung müssen die gültigen Jahressichtmarken mit dem Stempel des Vereins im Ju-Jutsu-Pass eingeklebt sein. Bei Nichtvorliegen sind fehlende Jahressichtmarken am Prüfungstag nachzukleben!
Einteilung zur Dan-Prüfung
Die Einteilung der Prüfungsteilnehmer erfolgt durch den Prüfungsreferenten. Finden mehrere Prüfungen statt, so werden nach Möglichkeit die Prüfungsteilnehmer so aufgeteilt, dass Ju-Jutsukas aus dem gleichen Verein in einer Prüfgruppe geprüft werden.
Lehrgänge in der Vorbereitungszeit
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Dan-Prüfung ist die aktive Teilnahme an je zwei Techniklehrgängen Bundes- oder Landeslehrgänge oder an einem Bundesseminar, in jedem Jahr der Vorbereitungszeit. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Ju-Jutsu Pass. Ein Nachholen von Lehrgängen ist nicht möglich. Als Techniklehrgänge werden alle Bundes- bzw. Landeslehrgänge anerkannt, die als solche ausgeschrieben sind und sich mit prüfungsrelevantem Stoff beschäftigen. Das Wort Techniklehrgang muss in der Ausschreibung bzw. im Passeintrag erscheinen. Ebenso werden alle Dan-Vorbereitungslehrgänge als Techniklehrgänge anerkannt. Weiterhin ist die Lehrbefähigung nachzuweisen. Entweder durch Teilnahme an einem Lehreinweisungslehrgang (15 Unterrichtseinheiten) - dieser darf nicht länger als 2 Jahre vor dem Prüfungstermin zurückliegen und muss in der Vorbereitungszeit erworben worden sein, oder durch eine gültige Lizenz. Lizenzverlängerungslehrgänge stehen Techniklehrgängen gleich.
Gebühren
Die Teilnahmegebühr für eine Dan-Prüfung beträgt 100,00 €. Die Prüfung wird durch den Prüfungsreferenten abgerechnet. Bei zusätzlich beantragten Prüfungen beträgt die Verbandsgebühr ebenfalls 100,00 €; jedoch sind darüber hinaus anfallende Kosten, wie z.B. die Kosten für die Prüfer, Fahrtkosten, etc. auf die Anzahl der Prüflinge am Prüfungstag umzulegen bzw. vom beantragenden Verein zu tragen.
Die Prüfungsunterlagen (Urkunden, Listen und Prüfungsmarken) werden durch den Prüfungsreferenten gestellt. Eine Abrechnung dieser Unterlagen durch den Verein mit dem Landesverband erfolgt in diesem Fall nicht.
Durchführung einer Kinderprüfung
Das Kinderprogramm ist von den Techniken her analog dem Erwachsenen Programm, wie bisher auch.
Jedoch ist der Trainer freier geworden in der Auswahl seiner Techniken. Für die erste Zwischenprüfung muss der Ju-Jutsuka nur 1/3 und für die zweite Zwischenprüfung 2/3 des auswahlfähigen Programms zeigen.
Der 5. Kyu gliedert sich in die Bereiche:
§ Verteidigungsstellungen
§ Bewegungsformen
§ Falltechniken
§ Bodentechniken
§ Ju-Jutsu Techniken (weitgehend Kombinationen)
§ freie Anwendungsformen
Bei der Prüfung sind grundsätzlich alle Bereiche zu prüfen. Im Bereich der Verteidigungsstellung, der Bewegungsformen, der Falltechniken und der freien Anwendungsformen sind alle Vorgaben des Programms zu lehren und zu prüfen. (gültig für alle Zwischenprüfungen). Die Bewegungsformen und die Falltechniken bilden die Grundlagen für die richtige Anwendung der Grundtechniken. Daher sind sie von Anfang an zu schulen und auch zu prüfen. Im Bereich der Bodentechniken und der Ju-Jutsu Techniken kann der Trainer / Prüfer frei entscheiden und die Techniken aussuchen, d.h. für die erste Zwischenprüfung 1/3 für die zweite Zwischenprüfung 2/3 der Techniken. Sofern ein Fremdprüfer eingesetzt wird darf er nur die vom Trainer vorgegebenen Techniken prüfen. Dies trifft auch für den Orangegurt und die Zwischenprüfung im 4. Kyu zu.
Beispiel für eine Prüfung zum gelben Drachen:
Es muss gezeigt werden:
§ 1 Verteidigungsstellung
§ 2. Bewegungsformen
• Auslagenwechsel (nach vorne, nach hinten, auf der Stelle)
• Meidbewegungen (Auspendeln (nach hinten, zur Seite)
• Abducken, Abtauchen
• Gleiten (vorwärts, rückwärts, seitwärts)
• Körperabdrehen
• Schrittdrehungen (90° vorwärts/rückwärts, 180° vorwärts/rückwärts)
• Falltechniken (Sturz seitwärts)
Es kann gewählt werden im Bereich:
§ 4. Bodentechniken Hier kann der Trainer 1/3 der Techniken aus dem Bodenprogramm auswählen, d.h. der Prüfling muss in der Prüfung nur eine der drei Techniken zeigen
• 4.1 Haltetechnik in seitlicher Position oder
• 4.2 Haltetechnik in Kreuzposition oder
• 4.3 Haltetechnik in Reitposition
§ Ju-Jutsu Techniken (weitgehend) in Kombinationen Auch hier kann der Trainer 1/3 der Techniken frei auswählen. 3 passive Abwehrtechniken mit dem Unterarm (zählt als Technik)
• 1. in Kopfhöhe (außen),
• 2. in Höhe der Körpermitte (außen),
• 3. in Höhe der Körpermitte (innen)
§ Abwehrtechniken
• 5.2 zwei Abwehrtechniken mit der Hand (zählt als eine Technik)
• 5.3 eine Handballentechnik
• 5.4 eine Knietechnik
• 5.5 ein Stoppfußstoß
• 5.6 ein Grifflösen
• 5.7 ein Griffsprengen
• 5.8 einen Armstreckhebel (Ausführung bei Bodenlage von Uke)
• 5.9 Körperabbiegen
• 5.10 Beinstellen
Der Prüfer/Trainer kann z.B. in einer Prüfung zum gelben Drachen im Bereich
o 5. Ju-Jutsu Techniken
folgende Grundtechniken trainieren und in der Prüfung abverlangen:
§ 5.2 zwei Abwehrtechniken mit der Hand,
§ 5.3 eine Handballentechnik und
§ 5.10 das Beinstellen - oder 5.6 Grifflösen
§ 5.4 eine Knietechnik und
§ 5.9 Körperabbiegen
Dies sind nur Beispiele. Hier hat der Trainer freie Wahl.
Analog sind die Kinderprüfungsprogramme in den Zwischenstufen zum 4. Kyu, diese sind gedrittelt, und in der Zwischenstufe zum 3. Kyu, diese Stufe ist halbiert zu sehen.
Möglichkeit den weiß/gelben Gurt durch ein Selbstverteidigungs-/ Selbstbehauptungstraining zu erlangen
Die Durchführung eines solchen Lehrgangs kann auch für Anfänger durch einen Verein erfolgen
Im Zuge der schulischen Gewaltpräventionsmaßnahme von mindestens 12 Unterrichtseinheiten besteht die Möglichkeit den 6.2 Kyu zu erwerben.
Der Inhalt des Unterrichtes müssen folgende Punkte gewesen sein:
Notwehr / Nothilfe, mit entsprechenden Maßnahmen
Distanzverhalten, Abwehr von Schlägen
Befreiung aus Handfassen und Griff an den Hals bzw. in das Revers
sowie Sturz seitwärts und das
Zeigen von Anwendungsformen
Der Trainer überprüft die Kenntnisse.
Prüfberechtigt sind:
Ju-Jutsuka mit Prüferlizenz,
Lehrer, Ausbilder, Pädagogen mit der Zusatzausbildung „Ju-Jutsu“,
Übungsleiter „Gewaltprävention“ mit mindestens dem 4. Kyu Ju-Jutsu sowie
Kursleiter SV (Kinder und Frauen) mit mindestens dem 3. Kyu Ju-Jutsu.
Das Material wird über den Prüfungsreferenten bezogen, durch den Prüfer wird eine Liste der Teilnehmer mit den vollständigen Personalien (Familienname, Vorname, Geburtsdaten und Anschrift) dem Prüfungsreferenten übersandt.
Die Kosten für Urkunde und Prüfungsmarke betragen 2,50 €, der Gürtel muss extra bezahlt werden.
Durchführung einer Seniorenprüfung
Ju-Jutsukas ab dem 45. Lebensjahr fallen unter den Begriff „Senioren“ im Sinne der Prüfungsordnung. Für sie gilt die Prüfungsordnung mit der Anpassung, dass die Techniken in einwandfreier Form dargebracht werden müssen, jedoch eine altersgemäße Bewertung der eingeschränkten Dynamik und Beweglichkeit durch die Prüfer zu erfolgen hat.
Prüfung für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
(Sascha Vetter – Referent Behindertensport DJJV)
Grundsätzlich soll für Ju-Jutsuka mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigung die Möglichkeit bestehen, entweder im Rahmen einer regulären Prüfung oder in einer speziellen Prüfung für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die nächste Graduierung abzulegen, wenn die technische Reife für die Überprüfung vorhanden ist. Die Unterscheidung zu Sportlern ohne Beeinträchtigung liegt darin, dass auf behinderungsspezifische Eigenarten Rücksicht genommen werden muss.
Dies kann (je nach Art der Beeinträchtigung) bedeuten, dass
o Mehr Pausen eingelegt werden müssen
o Die Technik nicht mit voller Intensität ausgeführt werden muss
o Für die Prüfung oder einzelne Teile eigene Partner, die nicht Prüfungsteilnehmer sind, verwendet werden
o Hilfen/Hilfsmittel eingesetzt werden können, wenn die Technik/Übungsform aus Gründen der Behinderung sonst nicht absolviert werden kann (z.B. Akustische Hilfsmittel bei Blinden usw.)
o Ersatztechniken gezeigt werden können, wenn auf Grund des Attestes ersichtlich ist, dass die Ursprungstechniken nicht absolviert werden können.
Grundsätzlich muss der Prüfling überwiegend die Aufgaben für die neue Graduierung bewältigen können.
Bei Prüfungen auf Vereinsebene ist der Prüfling bekannt. Hier kann rechtzeitig auf die Einschränkungen der Person eingegangen und mögliche Ersatztechniken genehmigt werden. Empfohlen ist ein sportärztliches Attest des Prüflings. Fremdprüfer werden im Vorfeld darüber informiert.
Damit es zum Zeitpunkt einer Landesprüfung keine Diskussion über die Art und den Umfang des Ablaufes und der Ersatztechniken gibt soll folgendermaßen vorgegangen werden:
o Der Prüfling nimmt bis spätestens 6 Wochen vor der Prüfung Kontakt mit dem Referenten für das Prüfungs-wesen auf. Empfohlen wird der Besuch eines dafür ausgewiesenen Lehrganges im Vorfeld. Er legt einen formlosen schriftlichen Antrag über die Abweichungen vom regulären Prüfungsprogramm und ein ärztliches Attest über die Einschränkungen vor. Zwei Wochen später erhält er eine Rückmeldung des Prüfungsreferenten, ob die Prüfung so stattfinden kann. Der Referent für den Behindertensport erhält Kopien des Antrages und der Anlagen.
o Im Antrag teilt der Prüfling mit, welche Übungen bzw. Techniken er aus dem Programm nicht machen kann, welche er als Alternative dafür anbieten möchte und welche Veränderungen er zur regulären Prüfungsordnung absolvieren möchte.
o Die Ersatztechniken waren entweder nicht Bestandteil einer der vorherigen Prüfungen oder unterscheiden sich durch die Anzahl der Ausführungsmöglichkeiten.
o Die Ersatztechniken sollten durch Techniken in etwa des gleichen Schwierigkeitsgrades ersetzt werden. Die Zustimmung obliegt dem Prüfungsreferenten.
o Der Prüfungsreferent teilt den Prüfern bei Zulassung des Antrages den Kenntnisstand im Vorfeld der Prüfung mit und fügt den Prüfungsunterlagen Kopien des Antrages und des ärztlichen Attestes bei.
Die Forderung nach einem ärztlichen Attest soll nicht als Diskriminierung betrachtet werden, sondern Schutz für die betreffenden Personen vor einer (möglicher Weise ansonsten geforderten) Überlastung in der Prüfung bieten und dient gleichzeitig als Absicherung der eingesetzten Prüfer und des Prüfungsreferenten. Des Weiteren soll die Möglichkeit eines Missbrauches und der damit einhergehenden Abwertung der Ju-Jutsukas mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen entgegen gewirkt werden.
Bei Unklarheit hinsichtlich der Einschränkung sollte der Verbandsarzt oder weitere kundige Personen eingeschaltet werden, ob eine Prüfung aus medizinischer Sicht zugelassen werden kann oder nicht.
Verfahren zum Bezahlen der Prüfungen
Vereinsprüfungen zum 5. bis 2. Kyu
Für das Bezahlen der Prüfungen und die Übersendung der Urkunden und Prüfungsmarken für Vereinsprüfungen zum 5. bis 2. Kyu werden zwei unterschiedliche Verfahren angeboten. Damit kann der Trainer bzw. Prüfer, die für seine Sportler individuell günstigste wählen:
v Bei der Anmeldung der Prüfung erfolgt die Einzahlung entsprechend der angemeldeten Anzahl der Prüflinge; der Anmeldende muss im Besitz einer gültigen Prüfberechtigung sein. Auf der Anmeldung ist die Einzahlung mit Datum zu vermerken.
Nach Eingang der Zahlung werden die Urkunden und Prüfungsmarken schnellstmöglich an den Anmeldenden übersandt, sodass sie bei rechtzeitiger Anmeldung zum Prüfungstermin vorliegen. In diesem Fall können die Urkunden am Prüfungstag an die Ju-Jutsuka, die die Prüfung bestanden haben, ausgehändigt werden. Die Urkunden der Ju-Jutsuka, die die Prüfung nicht angetreten haben oder durchgefallen sind, sind durch einen Querstrich auf der Vorderseite unbrauchbar zu machen, die Prüfungsmarke ist auf der Rückseite aufzukleben und zu entwerten. Diese Urkunden werden dann mit den Prüfungsunterlagen an den Prüfungsreferenten gesandt, der diese dann vernichtet.
Eine Rückerstattung des Einzahlungsbetrages ist ausgeschlossen. Auch ist zu beachten, dass der Vizepräsident Finanzen oder/und der Prüfungsreferent zeitweise nicht sofort erreichbar sein können, sodass ein Zeitverzug nicht auszuschließen ist. Deshalb sollte, in diesem Verfahren, die Anmeldefrist sechs Wochen vor der Prüfung betragen, um eine Zusendung der Unterlagen zu gewährleisten.
v Eine weitere Möglichkeit ist, wie schon bisher, die Prüfung anzumelden und nach erfolgter Prüfung die Einzahlung entsprechend der Anzahl der Prüflinge vorzunehmen. Nach Zahlungseingang und Eingang der Prüfungsunterlagen werden dann die Urkunden und Prüfungsmarken an den Anmeldenden versandt.
Landesprüfungen
Landesprüfungen sind am Prüfungstag zu bezahlen.
Veranstaltungs Kalender
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anstehende Lehrgänge
evtl. Änderungen anfragen
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Okt
Ferienanlage Goldpunkt Körba/Lebusa
Datum: 11. Oktober 2024
12
Okt
Sporthalle Thomas-Mann-Gymnasium
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Berlin
Datum: 12. Oktober 2024, 10:00
30
Nov
Landessportschule des LSB Berlin, Priesterweg 4, 10829 Berlin
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Berlin
Datum: 30. November 2024, 10:00
Terminangaben sind unverbindlich
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