Finanz- und Gebührenordnung
Landesfachverband für Ju-Jutsu - Jiu-Jitsu - Brazilian Jiu-Jitsu
§ 1 Grundsätze
1.1 Der Berliner Ju-Jutsu Verband e.V., nachfolgend Verband genannt, ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen.
1.2 Die Mittel des Verbandes dürfen nur für Zwecke und Ziele der Satzung entsprechend verwendet werden.
1.3 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
1.4 Grundsätzlich sind alle im Auftrag des Verbandes ehrenamtlich tätigen Mitglieder Aufwandserstattungsberechtigt. Zu erwartende Aufwendungen müssen im Vorfeld beim zuständigen Ressortbeauftragten angemeldet werden.
1.5 Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Präsident/die Präsidentin oder der Vizepräsident/ die Vizepräsidentin Finanzen. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
§ 2 Haushaltsplan
2.1 Für jedes Geschäftsjahr muss vom Präsidium ein Haushaltsplan erstellt werden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
2.2 Der Haushaltsplan regelt die Einnahmen und die Ausgaben des Verbandes. Die Ausgaben und Einnahmen müssen im Einklang stehen.
2.3 Der Haushaltsplan muss von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit verabschiedet werden.
§ 3 Buchführung
3.1 Die Buchführung unterliegt den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und wir durch ein Steuerbüro verantwortlich durchgeführt.
3.2 Der Buchungsrahmen ergibt sich aus dem Finanzverwaltungsprogramm ELVIS der Firma Orbit
§ 4 Jahresabschluss
4.1 Zum Ende des Jahres ist ein Jahresabschluss zu erstellen. Dieser ist bis zum 15. Februar des laufenden Jahres zu erstellen und der Mitgliederversammlung vorzulegen.
4.2 Darüber hinaus ist dem Landessportbund gegenüber der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Zuwendungen schriftlich zukommen zu lassen.
4.3 Jahresabschluss und Haushaltsplan sind von den gewählten Kassenprüfern zu prüfen. Über das Ergebnis der Kassenprüfung ist durch die Kassenprüfer ein Bericht zu fertigen, der der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.
§ 5 Einnahmen
5.1 Einnahmen aus Beiträgen und Aufnahme
Die innerhalb des Berliner Ju-Jutsu Verbandes e.V. zu zahlenden Beiträge werden wie folgt geregelt:
5.1.1 Die Aufnahmegebühr für die Neuaufnahme eines Mitgliedes in den Berliner Ju-Jutsu Verband e.V. ist bei Stellung des Antrages, spätestens bei der ersten Rechnung, zu zahlen, und beträgt.
26,00 €
5.1.2 Die von den Mitgliedern (Vereinen) an den Berliner Ju-Jutsu Verband e.V. zu entrichtenden monatlichen Beiträge betragen pro Vereinsmitglied
1,50 €
Es ist ein Mindestbeitrag für 10 (zehn) Vereinsmitglieder zu entrichten. Der Vorstand des Berliner Ju-Jutsu Verbandes e.V. kann in den ersten zwei Jahren nach Gründung des Vereins in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren. Die Beiträge sind jährlich im Voraus bis zum 15. Februar des laufenden Jahres zu entrichten.
5.1.3 Die Beitragssichtmarke des DJJV wird an die Vereine weitergegeben, zu einem Preis von
12,00 €
Der entsprechende Betrag, der sich aus der Stärkemeldung ergibt, ist spätestens bis zum 15. Februar des laufenden Jahres in einer Summe zu entrichten. Die Marken können unter Zahlungsnachweis komplett in der Geschäftsstelle abgeholt werden. Anderenfalls erfolgt deren Abgabe in der Mitgliederversammlung. Die Beitragssichtmarke ist in den Budo-Pass des DJJV einzukleben.
5.1.4 Öffentliche Fördermittel werden gemäß der erfolgten Meldung und nach Maßgabe des Landessportbundes Berlin gewährt.
5.2 Sonstige Einnahmen
Gebühren für
5.2.1 Pässe | |
- Kinder und Jugendliche | 7,00 € |
- Heranwachsende und Erwachsende | 12,00 € |
- Lehrgangs-/Starterbuch Erwachsene | 10,00 € |
- Lehrgangs-/Starterbuch Kinder/Jugendliche | 5,00 € |
- Kinderpass | 4,00 € |
5.2.2 Prüfungen | |
- Kinderprüfungen | 2,50 € |
- Kyu-Prüfungen bis zum 2.Kyu | 8,00 € |
- Kyu-Prüfungen 1.Kyu | 50,00 € |
- Dan-Prüfung | 100,00 € |
5.2.3 DJJV Sportabzeichen | |
- in Bronze | 3,00 € |
- in Silber | 3,00 € |
- in Gold | 3,00 € |
5.2.4 Lehrgänge | |
- Prüferlizenzlehrgänge | 20,00 € |
- Landeslehrgänge | 20,00 € |
- Bundeslehrgänge | 25,00 € |
- Kinderlehrgänge * |
10,00 € |
* ausschließlich für Ju-Jutsuka bis 15 Jahre sowie Trainer und Betreuer |
5.2.5 Gebühren zur Erlangung einer Lizenz |
|
- F-Lizenz | 100,00 € |
- Trainer C-Lizenz | 100,00 € |
- Lizenzverlängerung | 25,00 € |
Für alle Lehrgänge ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 (zehn) Teilnehmern erforderlich, eine Ausnahme bilden die Pflichtlehrgänge Notwehr/Nothilfe und Lehrgänge zum Erwerb einer Prüferlizenz oder zur Prüferlizenzverlängerung.
Gebühren für Kursleiterausbildungen richten sich nach den geforderten LE und den Kosten für eventuelle Fremddozenten.
Alle Aus- und Fortbildungen verstehen sich ohne Unterkunft und Verpflegung.
Alle anderen Preise sind der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.
5.3 Einnahmen aus Wettkampf
Startgelder sind an den Berliner Ju-Jutsu Verband zu zahlen, wenn die Ausschreibung nichts Anderes besagt.
Es ist grundsätzlich Startgeld im Voraus entsprechend der Meldung zu zahlen.
Die Höhe des Startgeldes beträgt im
im Jugendbereich bei |
|
- Einzelwettbewerben pro Kämpfer |
10,00 € |
- Mannschaftswettbewerben pro Mannschaft | 50,00 € |
im Erwachsenenbereich bei | |
- Einzelwettbewerben pro Kämpfer |
20,00 € |
- Mannschaftswettbewerben pro Mannschaft |
70,00 € |
Grundsätzlich erhebt der Berliner Ju-Jutsu Verband Eintrittsgelder auf Sportveranstaltungen, die wie folgt festgelegt werden:
Berliner Meisterschaften |
|
- normale Karte |
5,00 € |
- ermäßigte Karte |
4,00 € |
Gruppen-/Deutsche Meisterschaften | |
- normale Karte |
8,00 € |
- ermäßigte Karte |
5,00 € |
Bei höherrangigen Veranstaltungen richten sich die Eintrittspreise nach Umfang der Veranstaltung und Forderung des Veranstalters.
- wird von einem Verein trotz Hinweis in der Ausschreibung kein Kampfrichter gestellt, wird eine Gebühr erhoben - in Höhe von
50,00 €
- wird von einem Verein trotz Hinweis in der Ausschreibung keine Tischbesatzung gestellt, wird eine Gebühr erhoben - in Höhe von
25,00 €
Wettkampf Ausgaben
Die Aufwandsentschädigungen für Kampfrichter, Tischbesatzungen, Listenführer und sonstige Ordnungs- und Hilfskräfte ergeben sich aus den Veranstaltungsrichtlinien des Berliner Ju-Jutsu Verbandes.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert sich maximal an den Tarifen des DJJV.
5.4 Sonstige Forderungen
- Mahngebühren werden pro Mahnung erhoben - in Höhe von |
2,50 € |
zuzüglich Porto für Einschreiben/Rückschein | |
- Gebühren für die Anrufung des Rechtsausschusses (RA) |
100,00 € |
- Gebühren für die Anrufung der Mitgliederversammlung gegen die Entscheidung des RA |
200,00 € |
§ 6 Ausgaben
Ausrichtende Vereine erhalten eine Veranstaltungsentschädigung in Höhe von | 50,00 € |
Honorar pro Stunde für Lehrgangsleitung |
20,00 € |
- zusätzlich pro Lehrgangsteilnehmer | 2,00 € |
Honorar für Prüfer bei Landesprüfungen |
15,00 € |
Honorar für Kampfrichter |
9,00 € |
In besonders begründeten Einzelfällen kann auf Präsidiumsbeschluss von den Honorarsätzen für die Lehrgangsleitung unter Berücksichtigung der Haushaltslage abgewichen werden. Der Vizepräsident Finanzen hat ein Vetorecht.
Tischbesatzungen, Ordnungs- und Hilfskräfte werden gesondert vergütet.
Bei anzusetzenden Unterrichtseinheiten werden diese á 60 Minuten abgerechnet.
Die Anrechnung als Lehreinheit in Lehrgangsnachweisen erfolgt à 45 Minuten.
Für eine spesenberechtigte Fahrt, die für den Berliner Ju-Jutsu Verband durchgeführt wird, werden grundsätzlich die Kosten erstattet, die bei der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels entstehen. Spesenberechtigte Fahrten sind solche, die sich für den Gesamtvorstand aus seiner Aufgabenstellung im Sinne der Vertretung des BlnJJV ergeben. Diese sind mittels Anforderungsformular zu beantragen.
Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeuges ist gemäß dem Abrechnungsbogen für spesenberechtigte Fahrten abzurechnen, der auch die Tagegelder in Abstufungen enthält.
Die Anmietung eines Mietwagens ist nur für den Bereich des Kaders möglich. Dabei sind günstige Angebote einzuholen, die sich an der Golfklasse zu orientieren haben. Die Abrechnung der Benzinkosten erfolgt nach Vorlage der Tankquittung.
Die Spesenberechtigung ergibt sich aus der Genehmigung der Fahrt oder durch den Einsatzplan.
Bei längeren Reisen, überregionalen Lehrgängen usw. wird grundsätzlich der Bundesbahntarif 2. Klasse abgerechnet.
Aufwandsentschädigungen für Begleiter/Fahrer bei überregionalen Sportreisen werden gesondert geregelt.
§ 7 Verwaltung der Finanzmittel
Alle Finanzgeschäfte werden vom Präsidenten/Präsidentin, Vizepräsidenten/ Vizepräsidentin Finanzen oder Geschäftsführer/ Geschäftsführerin abgewickelt.
Der BlnJJV unterhält ein Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit einem Unterkonto für die Zahlungen von Startgeldern.
Bankverbindung: Deutsche Bank
BIC: DEUTDEDB110
Verbandskonto:
IBAN: DE56 1007 0848 0246 2109 00
Konto Wettkampf:
IBAN: DE77 1007 0848 0246 2109 10
Zahlungen werden nur geleistet, wenn sie vom Präsidenten oder Vizepräsidenten zur Zahlung angewiesen sind und im Rahmen des Haushaltsplanes ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Der Vizepräsident Finanzen gibt bei jeder Vorstandssitzung einen Kurzbericht über den Stand der finanziellen Mittel.
§ 8 Sonstiges
Diese Finanz- und Gebührenordnung ersetzt die bisherige Gebührenordnung des Berliner Ju-Jutsu Verbandes und wurde dem Vorstand zur Überprüfung und vorläufigen Genehmigung vorgelegt.
Die Mitgliederversammlung hat die ihr vorgelegte FGO am 24.02.2022 beschlossen und deren in Kraft treten zum 01.03.2022 beschlossen.
Veranstaltungs Kalender
evtl. Änderungen anfragen
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Ausfälle "Corona"bedingt beachten
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